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An die Hoftheater-Commission
Pro Voto.
Ad 347. Man könnte wohl der Hofschauspielerinn Unzelmann Hoffnung machen, daß ein Theil ihrer Strafe erlassen werden sollte, sobald sie wieder auf dem Theater erschienen wäre und ihren guten Willen bethätigt hätte. Ich würde alsdann darauf stimmen, daß man ihr zwey halbe Wochen-Gagen zurückbehielte und das übrige auszahlte; aber sie muß erst, indem sie wieder auftritt und ihre Pflicht thut, zeigen, daß sie an die beyden Rollen im lustigen Schuster und Tell keine weitere Ansprüche zu machen hat.
Ad 348. Die Röpkische Sache betreffend, so kann man wohl zufrieden seyn, daß die beyden Eheleute sich trennen. Daß er ihr nur so wenig zugesteht, wäre bedenklich, ob sie es gleich zufrieden ist, wenn man ihn nicht auch zu verabschieden dächte. Die nöthigen Expeditionen deshalb überlasse ich ganz; nur wünschte ich, wie auch schon der Vorschlag ist, daß in der Verordnung an ihn, eine Commination ausgedrückt würde, und er sich unterstünde gegen seine Frau thätlich zu verfahren, Wir lehnen bey der Commission, wie billig, alles ab, was außertheatralisch scheinen könnte; wenn ein Mann seiner Frau die Augen blau schlägt, [21] so kann das sehr theatralisch werden, wenn sie gerade an demselben Abend eine Liebhaberinn zu spielen hat. Es sollte deswegen bey dieser Gelegenheit sehr deutlich ausgesprochen werden, daß ein Acteur der seine Frau prügelt, von Commissionswegen sogleich auf die Hauptwache geführt wird.
Gegen die frühere Entlassung von Madam Röpke habe ich nichts einzuwenden. Sie konnte bey uns auf keine Wiese prosperiren; doch wäre darüber ein unterthänigster Vortrag an Serenissimum zu machen. Ich zweifle nicht an der beyfälligen Resolution.
Daß man sich, da die eingebildeten Philosophen nicht gegeben werden konnten, mit einem kleinen neuen Stücke hilft, ist mir sehr angenehm. Es kommen so viel Zufälligkeiten beym Theater vor, daß es gut ist, wenn man sich kurz zu resolviren weiß. Ich bin überzeugt, daß das Stück gut gewählt und gut ausgetheilt ist, und wünsche vergnügliche Wirkung.
Jena den 1. August 1809.
Goethe.