[3] 21/5757.
An Christoph Leonhard Wohlbach
Sie verzeihen, werthester Herr, ich die übersendete Oper ohne weitere Bemerkungen hier zurückschicke. Ich habe es mir zum Gesetz machen müssen, dramatische Stücke nur insofern in Betracht zu ziehen, als sie auf dem Theater aufgeführt werden können. Ein Urteil über solche Productionen, das [3] den Verfasser wahrhaft fördert, ist schwer aufzustellen, weil man die Maximen, wonach man richtet, immer erst vorausschicken müßte.
Es thut mir daher leid, daß ich Ihren Wunsch nicht erfüllen kann.
Der ich recht wohl zu leben wünsche.
Weimar den 19. Julius 1809.
Goethe.