29/8010.

An Carl Ludwig von Knebel?

Hiebey erfolgt die prinzliche Schlußerklärung, welche die Gabe für Weller nur auf Ein Jahr bestimmt. Mehr war durch Vorstellungen und Zögern nicht zu erlangen.

Aus der OberAufS.Casse erhält W. daher vierteljährlich die Summe von 37 rh. 12 gr. Cassegeld gegen Quittung deren Art und Form hier bey liegt. Lebe wohl und nimm mit dem besseren Willen vorlieb

Jena d. 16. März 1818.

G.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Goethe: Briefe. 1818. An Carl Ludwig von Knebel?. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-9527-A