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An den Erbgroßherzog Friedrich Ludwigvon Mecklenburg-Schwerin
Ew. Königl. Hoheit
geruhen aus beykommendem Acten-Fascicul zu ersehen, daß ich den Antrag Höchstdero Landesstände, an einer Berathung wegen des für den großen deutschen Helden zu errichtenden Monuments Theil zu nehmen, um so weniger ablehnen konnte, als ein gnädigster landesherrliches Rescript vom 1. May 1815 auf eine solche Vorarbeit hindeutete, auch der Wunsch unserer leider zu früh verewigten Fürstin, ich möchte mich der Sache nicht entziehen, schon früher an mich gelangt war.
Der Umfang der Vorarbeiten ergiebt sich aus beyliegenden Acten, welche bezeugen werden, daß man[318] sich alle Sorgfalt zur Pflicht gemacht, und da diese Angelegenheit in der letzten Instanz an Ew. Königl. Hoheit gelangt, so habe ich nicht verfehlen wollen, von dem Gange der ganzen Verhandlung die einzelnen Schritte Höchstdenenselben vorzulegen, weil dadurch die Beurtheilung eines wichtigen und höchst schwierigen, kostbaren, durch schwankende Meinungen von seiner Vollendung öfters abgehaltenen Unternehmens um ein großes erleichtert wird.
Auch in der Folge werde nicht verfehlen, wenn erst der Entschluß gefaßt ist, mit Director Schadow, der bey seiner hiesigen Anwesenheit unser früheres gutes Verhältniß wieder erneuert hat, weiterhin in Rapport zu bleiben und durch gewissenhafte Einwirkung die Verehrung zu bethätigen, welche Höchstdenenselben für's Leben gewidmet habe.
Weimar d. 28. März 1816.