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An Behrendt
[21. März.]
Ew. Wohlgebornen gefälliges Schreiben vom 24. Februar hat mir viel Vergnügen gemacht, indem ich daraus die Möglichkeit sehe, daß mein Verhältniß zu[209] den Hackertschen Erben demjenigen ähnlich werden könne, welches ich zu einem abgeschiedenen hochgeschätzten Freunden gehabt.
Der bisherigen Vorgänge würde ich daher gar nicht erwähnen, wenn es nicht nothwendig schiene, mich von dem Vorwurf zu reinigen, als wenn ich an Verzögrung der Sache schuld sey. Auf meine den 11. May 1808 eingereichten Vergleichs-Vorschläge hat Herr Cammerconsulent Hufeland erst den 3. May 1809 eine Erklärung übergeben, welche so wenig eine gütliche Auskunft und eine gemeinsame Behandlung des Geschäfts hoffen ließ, daß ich mich lieber entschloß die Sache aufzugeben, und deshalb am 1. July 1809 das versiegelte Packet mit den Manuscripten übergab, mit geziemender Bitte, dieselben den Personen, die zu den Eigenthums Rechten auf selbige sich gehörig legitimiren würden, aushändigen zu lassen. Hierauf hat Herr Hufeland erst am 212. Februar dieses Jahrs ein Schreiben und mit demselben mehrere allgemeine Vollmachten, jedoch keine besondere für den vorliegenden Fall, übergeben, dabey auch aufs Neue solche Bedingungen und Vorbehalte hinzugefügt, welche zu freundlicher Beendigung eines so wenig bedeutenden Geschäfts keine angenehme Aussicht eröffnen.
Mit desto mehr Zufriedenheit habe ich Ew. W. gefälliges Schreiben erhalten, und will, ganz frey und unbewunden, über die Sache meine Gedanken mittheilen.
[210] Wie unbedeutend sie sey, fällt sogleich in die Augen, wenn man den Gegenstand des Streits näher betrachtet. Die sämmtlichen Papiere von denen die Rede ist, würden gedruckt nicht mehr als 10 bis 12 Bogen in Octav ausmachen. Eine Buchhandlung könnte dafür allenfalls 12 Louisd'or geben, wobey noch immer, wo nicht ein Redacteur, doch ein geschickter Corrector zu honoriren seyn würde, der mit Sach- und Sprachkenntniß versehen, diese Aufsätze einigermaßen producibel machte. Nicht gerechnet, daß manches daraus noch wegfallen muß.
Da ich die Sache mir aus dem Sinne geschlagen und ganz andere Arbeiten vorgenommen, deren Beendigung ich sobald nicht entgegensehe; so würde ich nicht einmal gegenwärtig die in meinen Vergleichs Vorschlägen angezeigten Vorsätze erfüllen und das Werk, wie ich es mir damals gedacht, zu leisten im Stande seyn.
Um jedoch auch hier meine Bereitwilligkeit zu zeigen; so offerire ich mich, den Hackertschen Erben obgedachte Summe von 12 Louisdor in der Leipziger Jubilate Messe vorauszuzahlen, da ich mich wegen eines Termins der Herausgabe noch sonst auf irgend eine Weise binden oder verpflichten kann.
Sollte jedoch in der Folge, durch meine Bearbeitung, der Werth des Manuscripts über das Doppelte gesteigert werden; so erbiete ich mich das Surplus Ew. Wohlgebornen anzuzeigen und zu entrichten; wobey [211] sich von selbst versteht, daß mein gegebenes Wort hiebey als hinreichende Sicherheit angesehen werde.
Mögen daher Ew. W. bey Herzoglicher Regierung deshalb die nöthige Erklärung thun, oder mir eine zu diesem Geschäft hinlängliche Acte ausstellen; so will ich das versiegelte Packet wieder zurücknehmen, und von meiner Seite die Arbeit möglichst beschleunigen.
In weniger Zeit werde ich von hier abreisen und daher Sommer auswärts zubringen. Ew. W. ersuche daher um eine baldige gefällige Antwort, der ich eine Nachricht beyzulegen bitte, was etwa von Hackertschen Kunstarbeiten noch in Ihren Händen und verkäuflich ist. Es kommen manchmal, ehe mans vermuthet, Gelegenheiten zu Empfehlung solcher Dinge.
[212][138] Jedoch dieses alles und manches andere Unfreundliche beyseite gesetzt, erkläre ich auf Ew. W. neueren Antrag hiemit, daß ich, ob ich mir gleich die Sache schon gänzlich aus dem Sinne geschlagen, dennoch das Geschäft wieder übernehmen will, wenn man jenerseits dasselbe wieder in den Weg des Vertrauens und der Neigung, wohin es eigentlich gehört, zurückzuführen geneigt ist.
Mögen Ew. Wohlgebornen bey Herzoglicher Regierung deshalb die nöthige Erklärung thun, oder mir eine zu diesen Behuf hinlängliche Acte ausstellen; so werde ich das versiegelte Packet wieder zurücknehmen, und von meiner Seite die Arbeit möglichst [138] beschleunigen; wobey ich das Interesse und die Zufriedenheit der Hackertschen Erben gewiß nicht aus den Augen verlieren werde.
Möchte man doch bedenken, daß die Dazwischenkunft von Sachwaltern und Richter zu einen solchen Zwecke nicht frommen könne, daß wir in einer Zeit leben, wo uns der gute Humor nicht wie sonst zu Gebote steht, wo vielmehr Zufälligkeiten und Hindernisse aller Art jede Thätigkeit, besonders eine geistreiche, leider oft genug unterbrechen und wo Privatpersonen sich ja unter einander nicht noch die wenigen guten Stunden verkümmern sollten.
Die Sache selbst ist von geringer Bedeutung. Die sämmtlichen vorliegenden Papiere würden, gedruckt, nicht mehr als 10-12 Bogen in 80 ausmachen; wobey noch immer, wo nicht ein Redacteur, doch ein geschickter Corrector zu honoriren seyn würde, der mit Sach- und Sprachkenntniß versehen, diese Aufsätze einigermaßen producibel machte; nicht gerechnet, daß manches daraus noch wegfallen müßte.
Ich wünsche diesen Stoff durch meine Bearbeitung so zu steigern, daß die den Hackertischen Erben zukommende Hälfte ihnen einige Zufriedenheit erregen könne. In weniger Zeit werde ich von hier abreisen, und den Sommer auswärts zubringen. Ew. W. ersuche daher um eine baldige gefällige Antwort, der ich eine Nachricht beyzulegen bitte, was etwa von Hackertschen Kunstarbeiten noch in Ihren Händen unverkäuflich [139] ist. Es kommen ehe man es vermuthet Gelegenheiten zu Empfehlung solcher Dinge.
Der ich die Ehre habe mit besonderer Hochachtung mich zu unterzeichnen.
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