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An Theobald Renner
[Concept.]
Auf Ew. Wohlgeb. nachrichtliches Schreiben haben Serenissimus gnädigst befohlen, daß auf Haus und Grundstück quaest. 10 rh. mehr geboten werden sollen. Würde dieses Gebot abermals übersetzt, so würde ja wohl Herr Conrector Gabisius, zu seinem eignen Vortheil, den Zuschlag abermals suspendiren und wegen eines fernern Gebotes Höchsten Anordnungen entgegen sehen.
Die Baulichkeiten sollen unterdessen näher untersucht und die Ausführung bestimmt werden, wie Sie denn auch diese Angelegenheit gewiß fördern, wenn Sie Anschläge zu allen von Böttchern und Tischlern anzufertigenden vorerst höchstnöthigen Gegenständen baldigst einsenden.
Der ich, den besten Fortgang zu dem anzutretenden Geschäft wünschend, mich zu geneigtem Andenken empfehle.
Weimar d. 20. November 1816.