10/3165.
An Johann Daniel Binder
[Concept.]
Dem Rentbeamten Binder zu Dornburg wird sein Betragen, daß er dieses Frühjahr, ungeachtet einer an ihn geschehenen Weisung die in der Nähe des [266] Wasserbaues abgeköpften Weiden abfahren lassen und dadurch Zeitverlust und Kosten verursacht, hierdurch ernstlich verwiesen und demselben aufgegeben, keine Weiden auf herrschaftlichen Wiesen, ohne Erlaubniß Fürstl. Wasserbau-Commission, oder deren Untergeordnete, fernerhin hauen und abfahren zu lassen.
Weimar, den 11. Juny 1795.