26/7305.
An Christian Gottlob Voigt
Ew. Excellenz
zu geneigter Beurtheilung übersende ein Promemoria von Dr. Schnauß nebst Beylage. Die meisten Puncte sind erledigt, nur bey dem dritten waltet einiges Bedenken ab. Der Frau Verkäuferin könnte man zu Ostern 1500 rh. zahlen, so wie auch den Betrag der 50 Ducaten Schlüsselgeld, für welche Summe ich wohl Sorge tragen wollte. Was den Überrest anbetrifft, so ist dabey zu bemerken, daß wir das Vorderhaus wieder verkaufen wollen, wodurch wir in den Fall kämen, wenn wir den Wunsch der Frau Verkäuferin erfüllen, die 5000 rh. in ungetrennter Summe ihr schuldig zu bleiben, zugleich Creditoren und Debitoren zu werden. Ew. Excellenz übersehen diese Geldsachen [262] mehr im Ganzen und im Zusammenhang, deshalb Dero Dijudicatur das Fernere überlasse.
Was endlich Ofen und Wandschrank betrifft, könnte man Dr. Schnaußens Einsicht diesen Nebenumstand anheim geben.
Weimar d. 12. Febr. 1816.
Goethe.