15/4223.
An Anton Genast und Heinrich Becker
[Concept.]
Was an den Schauspieler Herrn Cordemann, wegen der am 24. Febr. in der Theaterstube an Dem. Matizek verübten Thätlichkeit, als auch an den Theatercassier Herrn Lindenzweig ergangen, solches wird denen Wöchnern hierdurch mitgetheilt.
Wie man nun bey der in diesem Fall dictirten Strafe nur auf die öffentliche Satisfaction gesehen, so bleibt der Dem. Matizek, wenn sie wegen der ihr zugefügten Beleidigung weitere Klage erheben will, der Weg an fürstl. Regierung unverschlossen.
Weimar [1. April].