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Eigentlich würde ich nur für Bewilligung aus
ersparten Gehältern stimmen. Ob bei dem Müller
die Ausnahme zu machen sein dürfte, stelle ich an-
heim; dafür spricht noch, daß er von nun
an auch wohl auf einigen Ertrag von der
Praxis rechnen muß, durch welche so wie
durch die Honorarien für ihn nothdürftig
gesorgt sein möchte
bis er mit Gehalt
angestellt wer-
den kann.

(s. m.)salvo meliore
Seydewitz
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TextGrid Repository (2022). Goethes Farbenlehre in Berlin. Repositorium. 17. April 1825. Seydewitz, Votum. Z_1825-04-17_k.xml. Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek. https://hdl.handle.net/21.T11991/0000-001C-1D23-B