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Den Profeßor Müller (betr:)betreffend

Zur Zeit als der gegenwärtige
außerordentlliche Profeßor in
der medizinischen Facultät Dr
Müller, für seine Laufbahn
als Privatdocent, noch aus dem
hiesigen Universitäts-Fond
unterstützt wurde, bin ich in den
Fall gekommen, seine ökonom-
schen Bedrängniße durch die Be-
willigung eines Vorschußes von 50 (r.)Reichthalern
zu erleichtern, den ich unterm 20tn
Februar (d. J.)dieses Jahres auf die Universitäts-
Caße angewiesen habe. Meine
Abscht hierbey war diese Summe
später auf diejenige außerordent-
liche Unterstützung anzurechnen,
welche dem p Müller ferner aus
den hiesigen Fonds gewährt wer-
den würde.

Seitdem haben sich aber die Ver-
hätniße dadurch geändert, daß
[95v]der p Müller zum außerordentlichen
Profeßor befördert worden ist,
und daß Euer Excellenz Sich ge-
neigt erklärt haben, ihm bis
zum Zeitpuncte, wo eine Besol-
dung für ihn ausgemittelt seyn
würde, durch außerordentliche
Remunerationen aus den allge-
meinen Fonds von Hochdero
Ministerium zu Hülfe zu
kommen. Auf diesem Wege
hat derselbe bis jetzt 200 (r.)Reichsthaler
erhalten, eine Hülfe die zwar
den Empfänger zum innigsten
Danke verpflichtet hat, die aber
doch nicht hinreichend gewesen
ist, sein nothdürftiges Auskom-
men zu sichern. Ich habe deshalb
auch den p Müller unter seinen
mir bekannten Verhältnißen
nicht anhalten können, den obi-
gen Vorschuß aus der empfan-
genen außerordentlichen Unter-
stützung zu erstatten.

Daß sich seine Lage in kurzer
Zeit so weit beßern werde,
[96r]daß es ihm nicht schwer fallen
sollte, die 50 (r.)Reichsthaler zurück zu zahlen,
läßt sich nicht erwarten. Ich erlaube
mir daher den unterthänigsten
Antrag bei Euer Excellenz: mich
hochgeneigtest zu ermächtigen,
den Vorschuß von 50 (r.)Reichthaler bei dem
extrordinario des Unterhaltungs-
Fonds, auf die diesjährigen Gehalts-
Ersparniße definitiv verausga-
ben zu laßen, als eine dem p Müller
bewilligte außerordentliche Unter-
stützung, welche derselbe in seiner
Wirksamkeit als Privatdocent
sehr wohl verdient hat.


Der Königliche außerordentliche
Regierungsbevollmächtigte.
In Abwesenheit und Auftrag desselbe[n]
Bergmann Hüllmann
An
des Königlichen Wirklichen
Geheimen Staats- und Ministers
der Geistlichen- Unterrichts- und
Medizinal-Angelegenheiten
Herrn Freyherrn von Altenstein
Excellenz
in
Berlin.
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TextGrid Repository (2022). Goethes Farbenlehre in Berlin. Repositorium. 5. September 1826. Rehfues an Altenstein 2 (Ausfertigung). Z_1826-09-05_l.xml. Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek. https://hdl.handle.net/21.T11991/0000-001C-1E66-F