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Betreffend eine Gehaltszulage für den Professor
Purkinje hiesiger Universität.

Durch Euer Excellenz hohes Rescript vom 28tn May
(d. J.)dieses Jahres |: (No:)Numero 1027. :| haben Hochdieselben meinen
beson-
dern Bericht noch darüber zu erfordern geruhet,

ob und wie weit die hiesige Universitäts-Ver-
hältniße eine Gehaltszulage für den Professor
Purkinje verstatten?

In Bezug auf seine lehramtlichen Leistungen auf
hiesiger Universität habe ich die beiliegende Nachwei-
sung über die von ihm in den letzten 4 Semestern an-
gekündigten und zu Stande gebrachten Vorlesungen,
so wie über die Zahl seiner Zuhörer und den Betrag
des baar erhaltenen Honorars anfertigen laßen.
Sein fixirtes Gehalt beträgt 800 (rtlr.)Reichsthaler.

Der Professor Purkinje lebt sehr still und einge-
zogen und hat überdem noch eine sehr arme Mutter
zu unterstützen.

Seine mühsamen wissenschaftlichen Forschungen
sind bekannt, und zu deren gelingenden Fort-
setzung ist ihm allerdings eine Verbeßerung sei-
nes Diensteinkommens zu wünschen.

Es hängt aber auch diese Gehaltszulage, so wie die
auf Hochdero besondere Befehle bereits ehrerbietigst
submittirten Zulagen und Gehaltsbewilligungen für die

ProfessorenGaupp
Abegg
Klose und
Dr: Goeppert

lediglich davon ab, ob Euer Excellenz den noch dispo-
niblen Überrest von 628 (rth.)Reichsthaler aus dem erledigten
Büschingschen Gehalt zu diesen Zulagen, oder zur
Anstellung eines neuen, besondern Professors für
deutsche Sprache und Litteratur zu verwenden, und
alsdenn Höchstselbst alle diese Zulagegesuche abzuwei-
sen geruhen wollen.

Zugleich muß ich noch ganz gehorsamst bemerken,
daß jede Disposition über da[s er]ledigte dießfäl-
lige Büschingsche Gehalt überhaupt erst vom Januar
1830. an zuläßig sein wird, weil die verwittwete
Professor Büsching noch bis zum September das
Gehalt ihres verstorbenen Mannes als Gnadenge-
halt zu beziehen hat und weil durchaus noch das
Büschingsche Gehalt für die übrigen wenigen Mo-
nate dieses Jahres, zur Bestreitung der ganz unver-
meidlichen diesjährigen Mehrausgaben erforderlich ist.

Der außerordentliche Regierung-Bevollmächtigte
der Breslauschen Universität

Neumann
An
des (König.)Königlichen wirklichen Geheimen Staats und
dirigirenden Ministers der Geistlichen Unter-
richts und Medicinal-Angelegenheiten, Ritters o
Herrn Freyherrn von Altenstein
Excellenz
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TextGrid Repository (2022). Goethes Farbenlehre in Berlin. Repositorium. 28. Juni 1829. Neumann an Altenstein (Ausfertigung). Z_1829-06-28_k.xml. Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek. https://hdl.handle.net/21.T11991/0000-001C-20AE-A