Zuter als Landvogt und als Landammann.

„Stell mir den Stickrahmen in die Stubenkammer hinauf, Sevele;ich dachte sicher, Lankentonis Ziska werde ihn morgen wieder abholen,und nun steht er schon seit Freitag Abend hier. Heute ist fie in's Dorf (Appenzell) hinein, hat Landsgemeindegedanken im Kopf, und ob sie morgen vorbei kommt, ist nicht gewiß.“

Sevele, ein feines, blondhaariges, für seine zwölf Jahre etwas kleines Mädchen, mit verständigem, ausdrucksvollem Gesichtchen, folgte augenblicklich dem Wunsche seiner Mutter, die in der blankgescheuerten Stube noch dies und das ordnete und dann ihr jüngstes Kind aus der Wiege nahm, in welcher es sachte zu rumoren begonnen hatte. Das kleine pausbackige Müdchen mit seinem rothgeschlafenen Gesichtchen strappelte mit Hünden und Füßen auf dem Arm der Mutter, die vom Spiegel herunter ein paar buntgemalte Heiligenbildchen ihm vorhielt,welche sie beim letzten Schmalzumgang vom Pater Kapuziner erhalten hatte.

„Ob wohl die Landsgemeinde bald aus ist“, begann die Frau nach einer Pause wieder, mit dem Kind ans Fensier tretend und den steilen Thalzug überblickend, welcher von ihrem Gute, in der GontnerRhod gelegen, sich gegen den Hauptflecken Appenzell neigt und mit Tannengruppen und schönen Hügelwiesen besetzt ist, zwischen welchen sich, besonders gegen den Klosterspitz hin, noch große Schneepartien ausdehnten. Das schwache erste Grün, welches die Aprilsonne besonders auf der Nordseite des Thales hervorgelockt hatte, hob sich freundlich von den Schnee-Oasen und Schwarzholzständen der obern Berghälfte ab, als ob die Mutter Natur selber das große Freudenfest ihrer Kinder und zu diesen gehörten im besondern Sinne die den Flecken durchwogenden Volksmassen mitzufeiern sich bestrebte.[]*

„Hast Du nicht schon trommeln gehört?“

„Nein, Mutter“, sagte Sevele, durch's Fenster spähend, „der rechte Schlußmarsch ist's nicht gewesen; aber großer Lärm und Jubel war vorhin, und dann hab' ich die Pfeiffer und Tambouren musiziren gehört, wie wenn sie ein Standeshaupt zur Bühne begleiten. Vielleicht haben sie den neuen Landvogt für's Rheinthal gewählt.“

„Dann wird die Landsgemeinde wohl auch bald aus sein. Hol'Butter und Honig herauf, Sevele, und rück' den Kaffee auf die Gluth.Vielleicht kommt der Vater heut früher heim. Es ist ihm am Morgen nicht ganz wohl gewesen; er muß im nächsten Wedel wieder zur Ader lassen.“

Eine Viertelstunde war kaum mit den Vorbereitungen zum Abendbrod hingegangen, als Barthle, der zehnjährige Bub, schreiend und jubelnd, wie außer sich vor Freuden, über die Wiese hersprang.„Mutter, Mutter, der Vater ist Landvogt geworden, die Mannen haben ihn zum Landvogt gemacht!“ rief er, athemlos in die Stube stürzend.

Die sonst bleiche Frau wurde noch blasser und hielt sich zitternd an der Tischecke. „Landvogt, der Vater Landvogt!“ wiederholte sie fast träumerisch und drückte mit einem Gefühle freudigen Glückes und stürmischer Erregtheit den blonden Krauskopf an sich. „Aber hast's auch recht gehört, Barthle, wie kam der Vater dazu, Landvogt zu werden?“ fuhr sie zweifelnd fort. „So lang die im Schloß und die Geiger zu haben sind, nehmen sie keinen Hofer“ (Bauer vom Land).

Da ereiferte sich der Knabe höchlich über der Mutker Mißtrauen und erinnerte sie, wie es schon vor etlichen Tagen geheißen habe, die aus der Gontner, Schlattner- und Lehner-Rhod wollten den Vater zum Landvogt haben. Bald kamen auch Kinder und Erwachsene aus der Nachbarschaft und bestätigten der horchenden Frau, daß ihr Mann,der Badwirth, zum Landvogt für's Rheinthal erwählt worden sei.

„Wirst aber nicht hochmüthig werden, Frau Landvögtin“, neckte ein bildschönes Weib aus der Nachbarschaft ihre Freundin, „ ist ja doch nur zwei Jahre, so bist wieder Badwirihs Sepplis Frau.“

„Wollte Gott, die zwei Jahre wären schon um und ich blieb',was ich gewesen bin“, erwiederte mit einem tiefen Seufzer und mit einer Thrüne im Auge die Badwirthin. „Siehst Vreneli, die Sach'liegt mir schwer auf der Brust. Geb' Gott seinen Segen dazu!“

Es war am letzten Sonntag im April des Jahres 1760, als Josef Anton Suter, der Badwirth von Gonten, zum Landvogt für's Rheinthal gewählt wurde. Die Wahl war um so ehrenvoller, als einerseits diese Stelle, die einzige Landvogtei, welche Innerrhoden zu bestellen hatte, dem gewöhnlichen Turnus nach nur alle 30 Jahre von dem Halbkanton besetzt werden konnte, und anderseits die allfälligen Kandidaten für dieselbe nicht in der Mitte des Volkes, sondern unter [9]den Standeshäuptern vorausgesetzt wurden. Der Gontner Badwirth war ein ziemlich wohlhabender Mann, ein offener Kopf mit sprudelndem Mutterwitze, von damals seltener Bildung und einnehmenden Sitten,dabei durch seine gesunden Ansichten und sein gutmüthiges, hülfbereites Wesen ein wahrer Liebling des Volkes. Eher etwas eitel als ehrsüchtig, hatte er sich wenig um die unteren Aemtchen gekümmert, die ihm bei der großen Zahl von auszutheilenden Landesbeamtungen bisher zugefallen waren, als sich vielmehr seiner Popularität und der festen Treue seiner Freunde gefreut. Diese bestanden anfangs nur aus seinen Nachbarn und Dorfgenossen. Sie kamen zu ihm ins Wirthshaus,nicht gerade um zu zechen damals wurde außer an Sonn-, Marktund Festtagen auch im Wirthshause nur sehr selten von Bauern getrunken sondern mehr, um sich mit ihm zu unterhalten, seinen Rath zu hören, seine Erzählungen über des Landes Augelegenheiten und wohl auch hin und wieder ein Bruchstück aus der schweizerischen und europäischen Tagesgeschichte. Denn Suter kam bisweilen hinunter nach St. Gallen und hörte, was draußen in der Welt passirte, und nahm auch wohl ein Zeitungsblatt mit heim in seine Berge. Das wurde dann am Abend den Nachbarn vorgelesen und bestmöglichst erklärt.Er kam zu einem gewissen Ansehen, ohne darnach zu streben und wurde im Lande herum bekannt, ohne recht zu wissen wie.

Er hatte sich früher schon eine Abschrift des Landbuches verschafft und viel darin herum studirt. Manche, die ein Anliegen oder einen Prozeß vor Rath hatten, kamen zu ihm und beriethen ihn. Mit Anderen sprach er auch gerne über die politischen und Verwaltungszustände des Ländchens und dachte oft darüber nach, wie diesem und jenem Mangel oder Unfug abzuhelfen wäre.

Die Regierungsform Innerrhodens war wie die der kleinen Kantone, trotz der durchaus demokratischen Verfassungsrahmen, eine gewissermaßen aristokratische. Die Regierungsgewalt lag thatsächlich seit Jahrhunderten bei etlichen angesehenen und begüterten Familien Appenzells,aus deren Schooß die Landsgemeinde fast ununterbrochen die obersten Landeshäupter als: Landammann, Landsstatthalter, Landsseckelmeister,Landshauptmann, Landsbauherr, Landsfähnrich, Landszeugherr, Reichs-vogt u. s. w. wählte. Es lag in der Natur der Sache, daß diese höchsten Landesbeamtungen bei den wenigen Gebildetern und Vermöglichern des Ländchens blieben, da sie so zu sagen mit keinem Gehalt verbunden waren, und der Bauer draußen weder Zeit noch Lust,selten auch nur die erforderliche Schulbildung besaß, sich ihnen zu widmen. Was so im Laufe der Zeit zum aristokratischen Gebrauch geworden, wurde von den regierenden Familien nach und nach als eine gewissermaßen ihnen zugeschiedene Gerechtsame betrachtet, sie hielten darauf, dem Lande, wenn auch ohne pekuniären Nutzen, zu dienen und []daher auch im gewöhnlichen bürgerlichen Leben eine höhere, einflußreichere Stellung einzunehmen. Daher kam es ihnen ebenso unerwartet wie mißliebig, als die Landsgemeinde auf die ehrenvolle und auch einträgliche rheinthalische Landvogtei statt einen aus ihrer Mitte den bis dahin von ihnen wenig beachteten Badwirth von Gonten mit ungeheurem Mehr erwählte.

Der stillstehende Landammann Geiger von Appenzell hatte selber auf solche Ehre gerechnet und sich bereits mit Wohlbehagen in die gefürchtete Grandezza eines wohledeln, wohlweisen und gestrengen Herrn „Landvogts“ hineinversetzt. Sollte diese nun so über Nacht an einen unbekannten Plebejer, an den Badwirth Seppli von Gonten übergehen,dieser in Rheineck im Schlosse residiren, das Patriziat Appenzells vertreten, gerade dieser Mann, der schon oft im Wochenrath spitzige und mißliebige Dinge angebracht halte? Und doch war Suter nichts weniger als ein „Plebejer“. Er stammte aus einer angesehenen und alten Familie und sein Großvater war Landammann gewesen.Er aber hielt sich freilich mehr zu dem Volke als zu den Herren.

Als nach der Landsgemeinde die Frau Suter mit den Kindern und Weibern der Nachbarschaft am Fenster stand, erhob sich großes,jubelndes Getöse das Thal herauf. Eine ansehnliche Volksmässe,Mann für Mann mit Säbeln armirt, voran die LandsgemeindeTrommler und -Pfeiffer, begleitete Suter nach Hause. „Vivat der Badwirth Seppli! Vivat der neue Landvogt!“ schrien die Buben.„Sieh',“ sagte Vreneli zu Frau Suter, „was sie Deinem Mann für Ehre anthun; der Landweibel in der Farb' geht vor ihm her.“ „Ja,Vreneli“, erwiderte die blasse Frau, „'s wäre wohl schön; aber ist's nicht gerade wie wenn sie Einen zum Richtplatz ausführen ?“

„Lieber Gott“, rief Vreneli erschrocken, ‚was machst Du Dir für kuriose, erschreckliche Gedanken. Gib mir Dein Büblein; Du läßst's ja beinah' vom Arme fallen und geh' hinein; Du wirst die Büben und Musikanten gastiren müssen.“

Nun ging's den Abend über im Badwirthshause laut und lustig her. Alles strömte zu, in allen Kammern, in den Gängen, vor dem Hause wurde getrunken. Hundert und hundert Mal mußte der Gefeierte Bescheid thun, anstoßen und Gratulationen empfangen. Das Volk fühlte es so recht, daß es wieder einmal eine halbe Stunde souverain gewesen, indem es seinen Liebling, den braven Badwirth, so recht zu Ehren gebracht. Erst später gingen die Leute auseinander.Fünf oder sechs Männer saßen aber noch bis gegen Mitternacht am Ahorntische beim Ofen; unter ihnen der Pfarrer Bühler von Gonten,ein starker Vierziger mit feinen Zügen, und Baptist Räß, ein junger,feuriger Mann, dem beim lauten und heftigen Sprechen oft die goldene Kette, die er nach Sennenweise als Ohrring trug, um den Kopf flog.[]Suter saß bei ihnen. Er war von etwas untersetztem, gedrungenem Bau, verständigen, edeln Gesichtszügen, die sowohl den klaren Kopf und das gute Herz, als auch den witzigen Schalken unverkennbar verriethen. Er war heute so recht ingründig glücklich und besprach mit seinen Freunden eifrig seine hohe Stelle, ihre Gerechtsame und ihre Last. Höchst ungern schied er von dem heimatlichen Herde, von den oielen Geschäften seines Bauernwesens; auch traute er sich nicht recht zu, die Landvogtrolle mit dem gehörigen Vollgewicht der Autorität zu handhaben. Er ließ sich aber vom Pfarrer Bühler gern beruhigen und auch die wenigen lateinischen Formeln erklären, die er für die landvögtlichen Urtheile und Berichte zu gebrauchen hatte.

„Am unliebsten ist mir bei Allem das“, sagte der Landvogt, „daß sie nicht einen von den Landeshäuptern genommen haben. Hab ich auch die Stelle weder begehrt noch gesucht, so wird mir's der Landammann Geiger doch nicht vergessen.“

„Was hast Du dem Landammann nachzufragen“, warf Räß ein,„bist ein gefreiter Landsmann wie der, und gut ist's, wenn die Landsgemeinde den Herren einmal zeigt, daß wir auch was zur Sache zu sagen haben. Die sind das ganze Jahr über allein Meister und thun,was sie wollen. Unsereiner ist auch nicht der Narr im Spiel, uach ihrer Pfeife zu tanzen. Seppli, was willst doch! Bist's ja fast einhellig geworden.“

„Und dann zeigt auch, Badwirth“, rieth der Pfarrer, „zeigt den Rheinthalern, daß wir nicht wie die andern Stände mit unserer Hoheit nur das Volk drängen und aussaugen wollen. Ist mancher Landvogt als ein armer und verschuldeter Mann hingegangen, hat zwei Jahre im Schloß gewirthschaftet und ist mit eigenem Roß und Wagen und silbernem Tafelgeschirr wieder gekommen.“

„Fürchtet nichts, wohlerw. Herr Pfarrer“, entgegnete Suter, „ich denke, Ihr werdet mich nicht verachten, wenn ich Euch in zwei Jahren den Gaiskäs auf einem zinnernen Teller präsentire wie heut'.“

Vor Antritt seiner Landvogtei mußte Suter nach Frauenfeld reisen, um sich durch Landammann Geiger der versammelten Tagsatzung vorstellen zu lassen. In seinen Staatskleidern mit Degen und Perücke vor den Boten der Stände stehend, fühlte er sich um so unbehaglicher,als Geiger in seiner Präsentationsrede mit boshaftem Spotte ihn blosstellte.

„Ecce homo!“ sprach Geiger unter Anderm und äußerte, daß dieser homo novus zwar vom großen Haufen zu dem hohen Ehrenposten auserkoren worden; daß aber die Gescheidtesten sich's zur Ehre rechnen, anders zu denken als der gemeine Pöbel. Die Appenzeller Standeshäupter hätten zwar nicht ermangelt, Suter seines Amtes Wichtigkeit eindrucksamst vorzustellen, damit das Wort sich nicht erwahre:[] Wehe dem Lande, dessen König ein Kind ist; indessen sagen ja die großen Philosophen, die Welt werde durch Narrheit regiert und er hoffe daher um so mehr, daß die gnädigen Herren von den Ständen diese Wahl gutheißen werden besonders da der Landvogt von seinem Thun und Lassen jederzeit Rechenschaft zu geben habe und zurechtgewiesen werden könne, wo es Noth thue.

Indessen machte Suters persönliche Erscheinung einen guten Eindruck bei den Gesandten. Bei Tafel fragte ihn sein Nachbär: ob er auich wisse, was das ecce homo bedeutet habe? Wohl“, entgegnete Suter, „Geiger hat mich mit dem Herrn Jesus Christus und sich selbst mit dem ungerechten Richter verglichen.“

Schallender Beifall versüßte ihm den erduldeten Spott.

Nun mußte Suter viel Geld auftreiben, um standesgemäß seinen landvögtlichen Einzug halten zu können. Achtundvierzig Louisd'ors mußten als Satzgeld hinterlegt, große Festlichkeiten gehalien und Ehrensolde ausbezahlt werden. Die Reichen Junerrhodens wollten aber keine Vorschüsse machen und Suter mußte die Summe in Außerrhoden borgen.

Die zwei landvögtlichen Jahre verliefen sehr glücklich Suter war als milder und gerechter Oberherr im Rheinthal in Ruhm gekommen,daß die Appenzeller, stolz auf ihren Landvogt, ihn nach seiner Rückkehr (1762) zum Landammann und Standesgefandten zut eidgenössischen Tagsatzung wählten. Dadurch aber wurde er den alten, wie sie geglaubt hatten, allein regierungsfähigen Familien, voran der Geiger'schen, tief verhaßt. Suter war nicht der Mann, sich anzuschließen und in die alten Traditionen zu fügen. Fest und körnig, wie sein Körperbau,war sein Charakter. Mit aufrichtigem Eifer und scharfem Auge suchte er manchem eingerissenen Uebelstande zu wehren und das gleiche Recht unverrückt festzuhalien für Alle. Selbst aus dem Schooße des Volkes hervorgegangen, bewachte er mit mißtrauischem Auge das Wohl und den Nutzen des kleinen gemeinen Landmanns und trät den Privilegien der Herren auch da gern entgegen, wo diese wenig zu bedenlen hatten.Natürlich stieg dadurch die Feindschaft seiner Kollegen in der Regierung um so mehr, als ein gewisses Mißtrauen sich dazu gesellte, Suter möchte die verfassungsmäßige Volksherrschaft aus ihrem alten Scheinleben herausheben und ein Bauernregiment heraufbeschwören. Dazu kam noch, daß Suter ein Gesetz abzustellen suchte, welches die einheimischen Reichen werth genug hielten. Es bestand nämlich die unbillige Satzung, daß inländische Gläubiger eines zahlungsunfühigen Schuldners den Vorrang hatten vor ausländischen.

Suter sprach immer: „Das nimmt unserm Ländchen den Kredit in Handel und Wandel, und unsere Bauern bekommen auf ihre Heimwesen kein auswärtiges Geld. Sie bleiben in den Händen unserer Herren und müssen hohen Zins bezahlen.“ Die Gegner aber ver[] leumdeten ihn und verbreiteten das Gerücht, er helfe den Fremden zum Schaden der Landsleute, er wolle das Ländchen den St. Gallern tributbar machen und die alten Rechte umstoßen; er sei überhaupt ein unruhiger und gefährlicher Mann.

Suter selbst fühlte sich in den höchsten Ehrenämtern des Landes immer behaglicher. Nicht selten benützte er die wenig genau abgegrenzte Machtvollkommenheit des Landammanns zu eigenmächtigen Maßregeln.Fest und keck in der Verfolgung seiner Pläne, pflegte er auch da selbständig zu handeln, wo der alte Regierungsbrauch ein mehr kollegialisches Verfahren vorzeichnete. War Suter regierender Laudammann,so war er auch die ganze Regierung. Die beigeordneten Standeshäupter kannten seine Energie und ließen ihn gewähren; selbst Geiger widersprach selten und auch dann nur halb, geschah es aus Furcht vor Suter's handfester Kernhaftigkeit, geschah es aus schadenfroher Politik mit dem Rückgedanken: „Mach' du nur so zu, wir kriegen dich dann mit einem Mal.“

So ließ sich der Landammann auch wirklich in einen Handel ein,der für ihn zum jähen Verhängniß werden sollte. Innerrhoden hatte einst in schwerer Geldverlegenheit die hintere Hälfte der Säntiser Alp bis gegen Fähnern und Furglen (den sogenannten Rheinthalersäntis)dem rheinthalischen Dorfe Oberried verpfändet oder vielleicht veräußert;man wußte es nicht so recht; wahrscheinlich war der Auslösungstermin abgelaufen und das Pfand den Rheinthalern anheimgefallen. Landammann Suter sagte oft zu seinen Freunden: „Seht doch, wie traurig und schmählich ist es für uns, die halbe Alp mit Sömmerung für 135 Kühe und so viele Ziegen und Schweine in landsfremden Händen zu lassen, eines der besten Gräser des Ländchens.“ Dann theilten sie sein Bedauern und bestärkten ihn in seinem zu des Landes Frommen und Ehre gefaßten Vorhaben, den Rheinthalersäntis von den Oberriedern irgendwie wieder zurück zu lösen. Suter erkundigte sich nun nach den obschwebenden Besitzverhältnissen und hörte, daß die Alp stark verschuldet und selbst verpfändet sei und daß besonders etliche Hohenemser Hebräer bedeutende Summen darauf stehen hätten. Er brachte die Sache an den Landrath; dieser beschloß auf seinen Antrag, die Alp abschätzen, die betreffenden Summen aus dem Landseckel anweisen zu lassen und die Pfande für das Land in Besitz zu nehmen.

Allein der bisherige Besitzer, die Gemeinde Oberried, willigte in solches Verfahren nicht und klagte im Jahr 1769 bei den eidgenössischen Schirmorten über Gewaltthätigkeit. Der Handel sollte auf der Tagsatzung zu Frauenfeld ausgetragen werden und vorläufig erging nun ein nachdrückliches Schreiben an Innerrhoden mit der Mahnung, die Oberrieder unter alter Gewohnheit zu belassen. Dann kam auch von Zürich der Standesläufer, um sich wiewohl vergeblich der Ab[10]schätzung zu widersetzen. Als die Sache nun so ernst zu werden begann,zeigie sich im Landrathe große Muthlosigkeit. Die Geiger'sche Partei klagte laut über die Schwierigkeiten und die schlimme Sache, in die das Land durch Suter nun käme, malte die Unkosten in's Ungeheure aus und erzielte denn richtig, daß der Landrath nach langer und heftiger Berathung beschloß, die Hand von der begonnenen Sache abzuziehen. Da stand Landammann Suter zornig von seinem Sessel auf und erklärte heftig, daß er von Innerrhodens Recht auf diese einst appenzellische Alp so fest überzeugt sei und daß er ein Zurückgehen des Rathes vor Austrag der Sache für so schmählich halte, daß er den ganzen Handel über sich zu nehmen und in eigener Verantwortlichkeit zu des Landes Nutzen zu Ende zu führen entschlossen sei. Thut das,Herr Landammann“, rief der stillstehende Landammann Geiger mit höhnischem Lächeln, „ein ehrsamer Rath wird Euch dankbar sein, wenn Ihr den Prozeß, den Ihr aufgebracht habt, mit Ehren zu Ende bringt.“

Nun reiste Suter auf die Tagsatzung nach Frauenfeld und hoffte besonders auf den mächtigen Beistand des ihm befreundeten Schultheißen von Erlach von Bern. Allein die Oberrieder wiesen überzeugend ihr Eigenthumsrecht auf die Alp nach und die Tagsatzung erklärte, sie sollen in ihrem Besitz ungehindert verbleiben; der hohe Stand Appenzell der innern Rhoden sei in die Kosten verfällt, für deren Abtragung die appenzellischen Güter im Rheinthal pfandbar bleiben sollten; indessen sei dem abgesandten Landammann Suter bis November Termin zu geben für Beibringung besserer Beweise zur Geltendmachung des vermeintlichen innerrhodischen Eigenthumsrechts. Suter stellte aber statt der Verpfändung appenzellischer Güter hinlängliche Kaution für die Kosten aus eigenen Mitteln, so daß das Land nur NMutzen, nicht Schaden zu gewärtigen hatte.

Inzwischen hatte der Vorgang seines imponirenden Eindruckes nicht verfehlt; die Freunde Suter's ermuthigten sich im ganzen Ländchen wieder und hofften auf einen günstigen Ausgang der Sache.

Wirklich versammelte sich schon in der nächsten Woche der große Landrath wieder. Er hatte dabei die Vorsicht gebraucht, überall Wachen auszustellen, um eine Ueberrumplung zu vermeiden und faßte den Beschluß, durch eine öffentliche Bekanntmachung sofort eine außerordentliche Landsgemeinde auf den letzten Sonntag im August zu berufen und ihr die Sache vorzulegen; inzwischen aber sollte das Edikt vom 27. Juli zurückgenommen und der alte Landammann so gut wieder wählbar sein als jeder andere ehr- und wehrhafte Landmann; das Landessiegel sei ihm indeß nicht zurückzugeben. Eine Klausel des Protokolls untersagte aber gleichzeitig allen Rathsgliedern, an der Landsgemeinde bei Ehr' und Eid auf Suter zu rathen, d. h. ihn als Landammann vorzuschlagen; damit auch der Geistlichkeit für ihren unter[11]stützenden Einfluß reichlichere Gelegenheit geboten werde, wurde gleichzeitig Gebetstunde und außerordentlicher Gottesdienst angeordnet.

So rückte die Sache einer wichtigen Entscheidung entgegen. Suter's Anhang hielt sie für gewonnen, während seine Widerparten alle Kräfte aufboten, die öffentliche Meinung wider den Gekränkten zu stimmen.Namentlich zeichnete sich der Pater Ambrosius durch seinen rührigen Eifer aus. Wir sehen ihn am Freitag vor der Landsgemeinde trotz seiner Wohlbeleibtheit mit schnellen Schritten dem schönen Heimwesen Lankentonis sich nähern. Er wischte sich von Zeit zu Zeit mit seinem Tuche, das er jedes Mal aus der Kapuze holte, die Stirn und fragte nach dem Bauer, der zu den Vermöglichen und Angesehenen gehörte und bisher auf Suters Seite gestanden. Der Bauer war nicht da;er hatte Galtvieh von der Widderalp geholt; die Frau und Tochter stickten vor dem Hause. Der Pater setzte sich zu ihnen auf den Scheiterhaufen am Fenster und fing an zu jammern, was die heilige Kirche für schwere Zeitläufe zu bestehen habe und Ketzerei und Unglaube von Frankreich her in die Eidgenossenschaft eindringe. Die Frauen wurden weichmüthig und zaghaft, und Ziska, die Tochler, stand auf, um dem erhitzten Pater frische Kuhschotte zur Abkühlung vorzusetzen. „Laß gut sein“, meinte der Pater, die Schotte vertrag' ich nicht, wenn Du aber ein Gläschen altes Kirschwasser hast, so wull ich's nicht ausschlagen.“Er erhielt es und kostete es mit Behagen; dann begann er wiebder vom Verfalle des Glaubens zu reden und erzählte, daß der Landammann Suter heimlich ganz reformirt sei. Es sei auch ein apostolischer Erlaß vom Bischof von Konstanz ausgegangen, daß der Suter nicht mehr zum Landammann erwählt werden dürfe. Er haälte es mit den reformirten Zürchern und Bernern und würde das Land ganz unter die Ketzer bringen.

Mit lebendigen, begeisterten Zügen stellte er ihnen solchen Gräuel vor und rieth den erschrockenen Frauen, den Lankenbauer und wo sie hinkämen, ihre Freunde vor Suter zu warnen, daß sie nicht auch in den Geruch der Ketzerei kämen. Hier, wie an den meisten Orten gerieth die Posse prächtig. Und als Pater Ambrosius die Gitterthüre des Heimwesens hinter sich zuschlug, strich er sich lächelnd den Bart und sagte: „Wieder Einer ab; 's werden dem Landslügner nicht mehr allzu Viele verbleiben!“ Gleichzeitig verbanden sich Ordens- und Weltgeistliche zu Prozessionen und Bittgängen und sprachen überall von Abfall und Ketzerei.[]II.

Zuter in der Verbannung.

Die Tage vor der Landsgemeinde waren auf diese Weise höchst hewegt; es trieb sich viel Volk in den Wirthshäusern umher. Viele kamen auch zu Pfarrer Bühler, um sich zu erkundigen, ob wirklich alle,die für Suter wären, keine Absolution erhielten. Der würdige Geistliche beruhigte die Frager und beschied fie, mit Suter wäreé es eine gemeine Landsache, nichts Kirchliches; da müßte Jeder nach seinem Gewissen und Eid mehren und mindern. Er wolle es nicht glauben, daß die Kapuziner in Appenzell den Handel so drehten, da käme wenig Ehre für die Kirche heraus. Die verworrensten Gerüchte mehrten sich indessen und beunruhigten alles Volk. Mit Bestimmtheit wurde versichert, die Geiger'schen hätten 200 handfeste Männer gedungen, um den Suter abzufassen, wenn er den Stuhl zu besteigen versuchen sollte.Auch nach Außerrhoden hatte sich die Aufregung verpflanzt, der Land ammann empfahl daher den Gemeinderäthen, auf allen Wegen die Leute, die nach Appenzell als Zuschauer ziehen wollten, abzumahnen,da Unheil zu befürchten sei.

Der Landammann Suter selber war in diesen Tagen ebenfalls in großer Aufregung. „Siehst Du“, sagte er zu seiner Frau, „wenn ich schon nachgeben wollte, ich darf's nicht. Das ist ein gemeiner Landshandel geworden; sie haben mir an der Ehre geschadet, und was noch mehr ist, sie haben das Recht des gemeinen Volkes, seine Obrigkeit frei zu wählen, gekürzt. Das muß ausgefochten sein. Fürcht'Dich nicht, Kathri, die Sach' wird sich wenden, daß wir mit Ehren drauskommen.“

„Ich fürcht' mich auch nicht, Suter“, erwiderte die blasse Frau,„Du stehst in Gottes Hand, und ich stehe zu Dir; aber lieber wärs mir gewesen, Du hättest den Geiger'schen vergeben und die Geistlichen hätten uns nicht in den übeln Ruf gebracht, daß Viele uns meiden wie Ketzer und Gebrandmarkte; 's ist auch der Kinder wegen; die müssen's mit entgelten.“

Als am 27. August die in der Landesfarbe halb schwarz und halb weiß gekleideten Trommler und Pfeiffer, ohne aber, wie es bei außer

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ordentlichen Gemeinden bräuchlich war, von ihren Instrumenten Gebrauch zu machen, mit ihren silbernen Schildern auf der Brust, drei Mal den Gemeindeplatz umkreist und dann Schlag 11 Uhr den paarweise geordneten Zug der Landesbeamten vom Rathhause auf den Platz geleitet hatten, stand dicht gedrängt Kopf an Kopf die ganze Bevölkerung Innerrhodens, im weitern Kreise. Unruhig wogte das Gemurmel durch die auf's Höchste gespannte Menge. Das Volk hatte seine Seitengewehre nicht mitnehmen dürfen, weil es keine ordentliche Landsgemeinde war. Die Weibel geboten Ruhe und Stille und die „Spießmannen“ stellten sich vor dem Stuhle auf. Langsam bestieg der alternde Landammann Geiger diesen und entblößte sein Haupt, die Gemeinde mit ihm; er wollte die Verhandlung beginnen. Da trat Landammann Suter einen Schritt vor und sagte mit klarer, fester Stimme: „Gefryte liebe Herren und Landleut, Ihr habt mich an letzter hoher Landsgemeind' zum regierenden Landammann gewählt und beftätigt. Davon mag mich kein Rath bringen, denn allein die hohe Landsgemeinde. D'rum begehr' ich kraft meines Amtes, den Stuhl zu besteigen und die Gemeinde zu führen; das ist allein des regierenden Landammanns Recht und keines Andern!“

Hier erhob sich ein stürmisches Getöse im Ring. „Ja, ja“, riefen Suter's Anhänger, „auf den Stuhl mit dem Landammann! abe (hinunter) mit dem Geiger! ufe (hinauf)“ und mächtig drängten sie die Masse, in welcher Landammann Suter stand, der Tribüne zu. Aber noch mächtiger und stürmischer schrien die Gegner: „Fort mit dem Rebell! Fort mit dem Landfriedenbrecher! mit dem Landlügner!“ und augenblicklich verwirrte sich die Masse in dichte Knäuel; Stöcke wurden hoch geschwungen und flogen krachend auf einander und auf die Lederkäppchen; Füuste wurden geballt, feste Arme fuhren an die Hälse, umschlangen die Leiber. Laut fluchten die Männer; Weiber und Kinder schrieen, Hunde bellten drein aber ruhig glänzte die Augustsonne in voller Klarheit über der blutigen, chaotischen Masse. Eben waren ein paar Dutzend handfeste Bursche von der Suter'schen Partei gegen den Stuhl vorgedrungen und haätten dem Landammann Geiger die Fäuste vor's Gesicht gehalten mit dem Bedrohen, ihn herabzuholen,wenn er nicht den Stuhl dem einräume, der darauf gehöre, als die Spießträger ihre Speere vor demselben kreuzten und der Landweibel seinen Mantel hoch hielt und den Landfrieden bei Ehr' und Eiden gebot. Landammann Suter, unterstützt von etlichen ruhigeren und angesehenen Männern, suchte die Knäuel zu scheiden und zu entwirren und drohte, den Ring zu verlassen, wenn das Toben nicht aufhöre.Endlich gelang es nothdürftig, die Ruhe wieder herzustellen.

Jetzt verlangte Suter zu Wort zu kommen, um sich vor der Gemeinde zu verantworten. Da erhoben die Geiger'schen abermals einen hinterlistig angeordneten Tumult, bis Suter schweigen mußte.[414]Nun war Landammann Geiger klug genug, alles Vorangegangene zu ignoriren. Er erklärte, um neuen Hader zu vermeiden und den schwer bedrohten Landfrieden aufrecht zu erhalten, wolle er zur Wahl eines regierenden Landammanns schreiten. Er schlug für diese Stelie den wohlweisen und ehrsamen Herrn Landsstatthalter Fäßler vor.Dreimal mußte zwischen Suter und Fäßler abgemehrt werden und endlich gab der Gemeindeführer die Erklärung ab, Fäßler sei mit großem Mehr zum Landammann gewählt; er lege die Gemeindeführung in seine Hände. Fäßler, ein höchst entschiedener, energischer Mann,bestieg festen Fußes die Tribüne und stellte sofort an die versammelte Landsgemeinde die Frage, ob in Betracht des eben Vorgefallenen nicht die Aufrührer und Rebellen, die solches Aergerniß der Landsgemeinde gegeben, zur Haft zu bringen seien. Da trat Franz Thörig hervor und rief, es sei vom Landrath in die beschworene Verfassung eingebrochen worden, indem sie dem regierenden Landammann Siegel und Gewalt genommen. Darüber solle eine Untersuchung bestellt werden;man wolle dann sehen, wer und wo die Rebellen und Landfriedenstörer seien.

Sofort brüllten die Gegner: „Fort mit dem Rebell; an den Schatten mit den Ketzern!“ Der neugewählte Landammann ließ Thörig und etliche seiner Genossen sogleich verhaften und die Landsgemeinde löste sich in Sturm, Handgemenge und tobendem Gebrüll auf.

Von Wenigen geleitet, kehrte Landammann Suter heim. Sein Weib kam ihm mit Ammereili entgegen. Sie fragte nach nichts, ahnte das Vorgefallene. „Vater, wir wollen Geduld haben“, sagte fie leise zu ihm und rückte ihm den Lehnstuhl her; „Ammereili, lies den Abendsegen; wir wollen doch Fried' halten mit Gott und dann bitt' den Pfarrherrn Bühler zum Vater.“

Noch ehe er gerufen worden, trat Bühler in die Stube mit einem Gruße des Friedens. Die Kinder sprangen auf ihn zu; er reichte dem Landammann die Hand und setzte sich neben ihn. Dieser war tief gebeugt. Noch am späten Abend saßen die beiden Männer bei einander und sprachen ruhig über des Tages schweres Schicksal. Thut eine Wallfahrt zur Mutter Gottes in Einsiedeln“, sprach der Pfacrrherr, „und schafft Euch und den Andern Frieden.“

„Füͤr mein Theil hab' ich Frieden“, entgegnete der Landammann,„oder meint Ihr eine Bußfahrt?“

„Es ist jedenfalls ein christlicher Gang, Landammann; habt Ihr für Euch nichts zu büßen, so thut's für Euere Anhänger, und was die Hauptsache ist Ihr kommt für einstweilen aus dem Land, ich halte dafür, daß das sehr vonnöthen ist.“

„Meint Ihr, sie wollen an mich?“ forschte mit blitzendem Auge Suter und richtete sich auf. „Dann bleib ich hier und sieh zu meiner Sach'. Sie ist gerecht im Himmel und auf Erden, so wahr Gott lebt!“[8]„Amen! Landammann, Ihr dürft sie einem gerechten Gericht mit Zuversicht anheimstellen. Aber wir Menschen sind Sünder. Es ist ein gräulich und verderblich Wüthen unter den Leuten. Ihr habt ein gutes frommes Weib und unerwachsene Kinder. Ich traue den Geiger'schen nicht; geht nach Einsiedeln, Landammann!“

Iuzwischen stürmte drunten in Appenzell der Hader noch auf der Gasse und in den Wirthshäusern fort bis tief in die Nacht. Es war eine der heißesten Landsgemeinden gewesen seit Mannesgedenken. Und doch war die Geiger'sche Partei äußerst zufrieden mit dem Resultate des Tages, dem sie nicht ohne Bangigkeit und Verzagtheit entgegen gesehen haite. Sie beträchtete sich als die erklärte Siegerin. Im Refektorium des Kapuzinerklosters wurde jubelnd gezecht. „Pater Guardian“, rief ein junger Herr unten an der Tafel, „die Kirche ist salvirt.Jetzt mit dem Badwirth dran! Noch einen Krug, Pater Kellermeister,und bringt die Absolution gleich mit, wenn's heut' einen Schluck zu viel absetzt!“

Am' 15. September war der große zweifache Landrath mit verstärktem. Zuzug als Kriminalgericht in Appenzell versammelt. Der Landammann Fäßler trug den schweren Landeshandel vor und sprach dafür, daß man mit nachdrücklichem Ernst Ruhe schaffen und das schwer gekränkte Ansehen einer hohen Landes-Obrigkeit aufrecht erhalten müsse. “Die Suter'sche Partei sah sich in der Minderheit und war verzagt. Nach langen Berathungen fällte der Rath ohne Verhör oder Titation, als Kläger, Partei und Richter den Spruch:

Suter sei überwiesen:

1) daß er sieben Jahre ungerechten Prozeß geführt (wozu ihn aber der Landrath autorisirt und selbst lits pendents die Alp in Besitz zu nehmen beschlossen hatte);daß er die Herren Hauptleute Narren gescholten;daß er rebellischer Weise im Land herumgelaufen;daß er die Bauern wider die Obrigkeit aufgewiegelt, ein Komplott zusammengethan und selbiges angewiesen habe, schlauer Weise in die Rathssube einzudringen und das Landessiegel herauszufordern;

5) daß er an den großen zweifachen Landrath die Bauern wieder eingeladen habe, ihm beizustehen;

6) daß er und einige rebelüsche Rathsherren sammt den Seinigen sich unterredet, an der Landsgemeind' auf den Stuhl zu kommen und sich zu verantworten, daß man ihm zu viel abgelesen (d. h.im Urtheil zu harte Beschuldigungen vorgelesen) und Unrecht gethan habe;daß er gotteslästerliche Worte ausgestoßen und gesagt, daß Gott nicht alles in Obacht nehme, und er wolle wünschen, er wäre ein „Strahl“, daß er könnie den vordersten Herren die Köpfe abschlagen;[]8) hab' er ehrenrührige Reden ausgestoßen und gesagt, man habe ihm Urtheil re wie einem ie Schelmen und Diebe,und habe ihm zu kurz und Unrecht gethan.

Nach diesen Erwägungen folgte der Spruch und zwar, wie es im Urtheil heißt: „Zur Handhabung der Gerechligkeit, Beschützung der Freiheit, zur Abschaffung und Zerstörung aller Rebellion, den wohlgesinnten, Fried' und Einigkeit liebenden Christen zur Ueberlegung,was durch einen solchen Friedenstörer für schändliche und gefährliche Folgen erwachsen, der Jugend zum Andenken und Abscheu vor Empörungen und daraus entspringendem Uebel, wie auch allen Andern zum Exempel, dem Suter aber zur Strafe:

Daß der Altlandammann Jos. Antoni Suter ein Rebell, Ruhestörer, Landfriedenbrecher, Gotteslästerer, auch Verbrecher in Dingen sei, so man anstandshalber nicht nennen wolle, deswegen er auf hundert und ein Jahr aus dem Lande Innerrhoden wie ganzer gemeiner Eidgenossenschaft verbannisirt sei; sollte sich aber benannier kriminalisirter Suter auf gemein eidgenössischem Boden betreten lassen, so seien hundert Thaler auf seinen Kopf geschlagen, wer ihn lebendig oder todt einliefern würde; kein Landmann solle ihm Unterschlauf geben bei Ehr' und Eiden; wer es thue, solle in Suters Fußstapfen treten.Dafür solle jeglicher Landmann bei Ehr' und Eiden verpflichtel sein,„wann er früh oder spät erblickt, erfahren oder im Lande verspürt würde, es der Obrigkeit anzuzeigen und im möglichen Falle ihn habhaft zu machen.“ Im fernern solle sein Haus und Heimat zu Handen des Landseckels und der Kreditoren eingezogen und sein Name mit dieser Ueberschrift auf einer schwarzen Tafel den Spießknechten übergeben und von dem Scharfrichter an den Galgen genagelt werden:

„Der rebellische, galgenmäßige Rebell, Ürheber, Friedens- und

Freiheitszerstörer Joseph Antoni Suter, entsetzter Landammann.“

Seiner Ehefrau solle unter Androhung scharfer Leibesstrafe, sowie unter Verlust des Erb und Landrechts verboten sein, den Suter fürohin als Ehemann zu betrachten.

Daneben wurde der angesehene Pfarrherr Bühler, der seit dreißig Jahren mit großem Segen funktionirt hatte, als Genosse, Mithafter,in Konstanz verklagt und seines Amtes entsetzt; ferner wurden 176 Personen empfindlich an Geld gestraft, Baptist Räß in die Hälfte der Prozeßkosten und fl. 500 Buße verfällt und ehr und wehrlos erklärt;23 Rathsherren wurden theils für viele Jahre, theils für lebenslänglich unfähig erklärt, in Gericht und Rath zu sitzen. Hans TonisBub in Eggerstanden und Moses Baptist im Schlatt außerdem noch um 100 Thaler gebüßt. Der J. Gmünder in Gonten um fl. 300 gebüßt und ehr und wehrlos erklärt, der Statthalter Signer, einer der aufrichtigsten und rechtschaffensten Männer Innerrhodens, seines Amtes en[17]setzt, für fünf Jahre aus Rath und Gericht gewiesen und 50 Thaler gebüßt, und weiter 8 Hauptleute mit schwerer Strafe bedroht. Ein solches Schreckensgericht war bis dahin in Appenzell unerhört gewesen.

Gleichzeitig erließ die gestrenge Obrigkeit ein öffentliches Mandat,worin sie die getreuen und lieben Landleut“ aufforderte, in solchem Urtheil sich zu spiegeln, wie schlecht es sei, der Suter'schen Sache anzuhangen.

Der Verurtheilte lag am Tage des Gerichtsspruches auf den Knieen vor dem Muttergottesbild in Einsiedeln. Seine Frau und Kinder räumten noch am Abend das Haus und zogen unter tausend Thränen aus der Heimat ihrem Gatten und Vater nach. Der entsetzte Pfarrherr Bühler geleitete sie bis nach Urnäsch und suchte die in Todestraurigkeit niedergebeugte Frau Suter mit dem Troste der Religion aufzurichten. Seveli, die älteste Tochter, in Appenzell verheiratet, blieb mit Rath und That bei der hilflosen Familie wie ein guter Schutzengel. Im Toggenburg trafen sie mit dem heimkehrenden Vater zusammen. Der unglückliche Landammann stand niedergeschmettert und vernichtet da bei der grauenvollen Botschaft. „So weit ist es mit uns gekommen“, rief er von Schmerz überwunden aus und ließ sein Haupt auf die Brust sinken; „elende, ehrlose, gehetzte Bettler ohne Heimat. ohne Recht! Allmächtiger Gott, erbarme dich unser!“

Dann wandte sich der Geächtete mit Weib und Kindern nach Konstanz, dem eidgenössischen Boden und den Bergen seiner Heimat nahe.Aus der halben Schweiz erhielt er von den ersten Magistraten, mit denen er an der Tagsatzung gesessen, herzliche Beweise der Theilnahme,die ihn in den Stand setzten, in ehrenvoller Armuth auf fremdem Boden zu leben, während der Rath sein schönes Heimwesen um einen Spottpreis verschleuderte und ihn, um das Maß der Schmach voll zu machen, als Falliten und Lumpen von allen Kanzeln verkünden ließ.

Es ist eine wunderbare Wiederholung solcher fürchterlichen Prozesse in der Geschichte der meisten kleinen Demokratien zu finden. Der unbestimmte, herkömmlich festgehaltene Rechtsstand, unter dem sich's in herrschaft zur grausenhaften Waffe der Leidenschaft, zum schrecklichen Zerrbild der Gerechtigkeitspflege.

Landammann Suter wandte sich den 19. Februar 1778 und am 22. September an die hohe Obrigkeit in Appenzell Innerrhoden. Mit den beweglichen Worten maßlosen Unglücks und mit der männlichen Ruhe, zu der er sich in der vierjährigen Schmerzensprüfung erhoben hatte, stellte er sein ganzes Privat- und Amtsleben dar, betheuerte bei ber Hoffnung auf Gottes Barmherzigkeit, sich keiner schweren Schuld weder gegen Gott, noch die Menschen, noch sein Vaterland bewußt zu [6]sein, und flehte mit herzbrechenden Worten um Revision des Prozesses und genaue, unparteiische Untersuchung seiner ganzen Sache.

Das zweite Schreiben, das für die Charaktieristik dieses ganzen Handels so wichtig ist, lautet buchstäblich also:

„Hochgeacht, Gnädig und Hochgebiethende Herren, Herren!

Meinen Hochgeacht, Gnädig und Hochgebiethenden Herren, Herren kann unmöglich entfallen sein dringendste Vorsiellung, die ich bereits unterm 19. Februar verstrichenen Jahres an Hochselbe einzusenden die Gnade hatte.

A. Ich stellte damals vor, was maßen der Stadt Konstanzische Hochansehnliche Magistrat in erlauchter Erkenntniß meiner offenbaren Unschuld die Gnad gehabt, mich bis dato hier zu gedulden, ja, mich an meine gnädigen Herren selbst zu rekommandiren, damit mir die Unterhaltung verschafft werde, denselben aber solches entsaget worden.

B. Ich gebe hierinnen dem reinen Licht meiner Uüschuld den vollkommenen Schein (ja Hochdieselbe bezeugten an letztgehaltener Landsgemeinde, zwei Tag vor meiner Abreis, wo Sie mich als einen Ehrenmann und Landammann dem Land vorzustellen die Gnad' gehabt haben), daß ich, ohne zu wissen, was zu Haus vorgienge, mit heiterm Gemüth mich nach Marien-Einsiedeln, und von da nach her Haus,ohne daß mir mein Gewissen was Böses vorsagen konnte, wirklich auf der Rückkehr ware, als mich noch wohlmeinende Freunde von senem erschrecklichen Vorgang (von dem Euch nur das Andenken einen Schrecken machen muß) berichteten, also daß, schon ohne mindeste Vergehung notihgedrungen ware, anderer Orten Sicherheit zu suchen.

C. Sagte ich meiner Hochgeacht Gnädigen Herren unter das Aug', daß ich unangehört verfället war, und geurtheilt als ein Rebell und Staatsverbrecher, ohne daß man mich zuvor gehört, ausgeruffen und nicht nur allein angeschlagen, sondern als ein solcher bei allen hohen Obrigkeiten und Ständen angeschrieben worden, ja sogar ein Kopfgeld auf mich geschlagen, mich todt oder lebendig zu liefern, dieses widerfuhre nicht einmal jenen, die vor Zeiten in dem Reich in die Acht und Aberacht und also für vogelfrei erklärt waren; denn diese wurden zuvor hinlänglich angehört, hernach erst abgeurtheilt, und eben darum gleichwie

D. Nach den Justizgesetzen keiner unangehört geurtheilt und condamnirt werden kann; so bathe ich in tiefster Erniebrigung flehentlichst nur allein um die Gottliebende Justiz, mich anzuhören; ja ich gebe noch auf den Fall, da ich unterliegen sollte, meinen Kopf zum Pfänd.

E. Welcher Justizliebende Mensch hätte nur an der Entsprechung meines auf der Gerechtigkeit allein sich ftützendes Gesuchs zweifeln sollen?und was habe ich hierüber erhalten? Kein Abschluß, kein Urtheil,keine Antwort, keine Gnad'. Und was hatte dieses mir zugestoßene

[18]

Schicksal vor einen Einfluß? Wurden nicht noch Andere, die sich meiner Unschuld nur in Etwas annahmen (welches doch das von Gott selbsten anbefohlene, höchst verdienstliche Werk der Liebe gegen den Nebenmenschen ist), mit mir verunglücket, an Ehr und gutem Nammen verletzet, ja auch in ihren zeitlichen Gütern geschädigt; und was ware dann ihr Laster? Daß sie einen unschuldig niemals Angehörten verfechten wollten? Dieses, dieses war ihr Verbrechen.

Ich, als ich Anno 1775 die Gnad hatte, als Landammann aufgestellt zu werden, schwörte dem Volk und das Volk mir einen theuern Eid, die Ehre Gottes und des Landes Nutzen zu befördern; dieser Eid ist ein Band der Gerechtigkeit; die Gerechtigkeit verordnet, keinen zu perdaumen, er sei denn angehört, und wer hiewider handelt, bricht en Eid.

Ich bin Derjenige, der nicht angehört und als ein Galgen- und Radmäßiger Mensch jedennoch verdammet, aller meiner Güter beraubt und auf solche gewaltthätige Art aus meinem Vaterland vertrieben worden; in diesem äußersten Elend, in diesen bittern Drangsalen befinde ich mich schon etliche Jahre und wenn Gott und milde Herzen vor mich nicht dachten, wäre ich schon lange ein Staub der Erde.

Könnte auch wohl bei ungesitteten Völkern ein elenderer, mit so hertem Schicksal und mit denen empfindlichsten Drangsalen umgebener Mensch als ich gefunden werden?

Und wo will ich in meiner äußersten Noth Zuflucht nehmen und Hülfe suchen, als nächst Gott bei meinen Hochgeachten, Gnädigen Herren und vertrautesten, getreuen, lieben Landsleuten?

Ich gabe Hochselben zu erlauchter Ueberdenkung anheim, daß ich niemals angehört, daß ich also unangehörter verurtheilt und verdammt,aller meiner Mitteln beraubet, aus dem Lande vertrieben und sogar ein Kopfgeld auf mich geschlagen worden.

Betrachten Hochselbe, was dies vor ein Blutgeld seie, welches um Rach' schreien müsse.

Berücksichtigen Hochselbe, was es für eine erschröckliche Sach seie,einen Unangehörten zu verdammen, und daß wegen solcher Ungerechtigkeiten einem Land schon öfters das größte Unglück zugezogen worden;Nam propter injustitiam transfertuntur regna.

Rufen Hochselbe unsere frommen Voreltern in Dero Gedächtniß zurück, dero einziges Augenmerk ware, die Gerechtigkeit auch dem Lasterhaftigsten angedeien zu lassen und mit diesem erinnern Selbe sich, was bas PopularStandrecht, welches unsere Voreltern so theuerst erworben,mit sich führe, daß nemlich an einem Landsgemeindtag, wegen allen Beamten das Verhör, ja einem jeden seinen vor das Vaterland tragenden Eifer ungebunden an den Tag zu legen erlaubt, und daß es gesetzwidrig gehe, keinen zu verurtheilen, er seie denn zuvor angehört ünd nur allein lůgenhafte, falsche Ankläger zu verdammen.[20]Ich verlange ja nichts Anderes, als in das Land zu kommen und vor dem Volk meinen Feinden, den falschen Anklägern, die Spitze zu bieten, selben öffentlich Red' und Antwort zu geben; findet man mich schuldig, anerbiete ich mein Gut und Blut, was könnte man mehr von mir verlangen? Mache ich hingegen meine falschen Ankläger (wie ich ganz sicher hoffe) zu Schanden und kommet meine Unschuüld zu Tag,so gebühret mir ja vor Gott und der Welt eine öffentliche Ehrener klärung und die Ergänzung meiner Güter, nebst Ersatz des so muthwillig verursachten Schadens und Kösten; in diesem bestehet allein die Gerechtigkeit. Und welcher Unbefangene will solches noch einem Tadel aussetzen?

Hochgeacht, Gnädig und Hochgebiethende Herren, Herren!

Allein von meiner Unschuld und hieraus nothwendig fließenden gerechten Gesuch unterstützet und angefrischet nehme ich in meinem äußersten Elend neuen Muth, rufe und stelle hiemit an Hochselbe die nochmalen unterthänigst flehentlichste Bitte, mir den Salvom conductum zu ertheilen und nach solchem gnädigst und huldreichst zu gestatten, daß ich in das Land kommen und vor dem Volk meine gedrückte Unschuld verfechten dörfe?

Ist's wohl möglich, daß Hochselbe solch unschuldiges Gesuch versagen können? Nein! Nein, Sie sind alzu gerecht; denn ich bitte nichts anders, als um Justiz, um Justiz flehe ich fußfällig an, um Justiz,der ich mich in Zeit vierzehn Tagen einer fröhlichen Antwort getröste und in tiefester Erniedrigung anstrebe.

Meinen Hochgeacht, Gnädig und Hochgebiethenden Herren unterthänigst submißester, äußerst gedrückter Joseph Suter,geweßter Landammann in Appenzell.Den 22. September 1779.Der Landrath ließ das Schreiben durch den Henker verbrennen.[]III.

Zuter's hinterlistige Gefangennahme.

Damit war wohl der beste Theil der Hoffnung von den Häuptern der unglücklichen Familie gewichen; aber Sufer gab noch nicht Alles auf.Er erhielt von Zeit zu Zeit den Besuch eines Freundes und Bekannten aus der Heimat. So pochte eines Abends spät noch ein Mann an seiner Wohnung. Annamareili fah nach und brachte ein altes Bäuerlein herein,den Steubenhans, dem Suter in bessern Tagen beim Schafhandel oft auf die uneigennützigste Weise mit Geldvorschüssen geholfen hatte. Das Männlein war schwer bepackt mit weißem Zieger und magerm Kuhkäs.Er habe gehört, erzählte er, der Landammann Seppli hätte da unten in Konstanz böse Zeiten; da habe er zum Weibe gesagt, so lange er zu essen habe, müsse sein Landammann auch haben, und so habe er was Vorräthiges mitgebracht. Säumen könne er sich nicht; morgen fange an der Steuberen der Wildheuet an, und da müsse er gleich die Nacht durch wieder heimgehen.

Andere Besuche erzählten von Innerrhodens Zuständen; was die Verbannung und Ehrlosmachung so vieler braver und angesehener Männer fuüͤr einen Unfrieden im Lande erhalte; wie der Landrath,trotz seiner despotischen Strenge und Schreckensherrschaft, in der er verboten habe, vom Suterhandel auch nur ein Wort zu reden, doch eine tiese Gährung nicht unterdrücken konnte, wie Suter's Name in gutem Anklang stehe und so zu sagen von Tag zu Tag wachse, während die am Regiment immer verhaßier werden. Solche Reden und die wiederholte dringende Aufforderung, heimlich nach Innerrhoden zu kommen,ünd mit seinen Freunden Rücksprache zu nehmen, veranlaßten den Geächteten, in aller Stille sich nach Urnäsch, in Oertli's Mühle, unweit der Landesgrenze, zu begeben. Dahin kamen an einem Abend auf heimliches Aufgebot hin etliche siebzig angesehene Männer von Suter's Anhang. Sie wollten ihn bewegen, andern Tags nach Appenzell zu marschtren und einen bewaffneten Vorstand vor Rath zu begehren;allein Suter wehrte und erklärte, daß er nur in Güte und nach Land[22]recht, nicht mit Gewalt zurückzukehren begehre. Dann knieten, auf Franz Thörig's feierlichen Vorschlag, alle Männer nieder, beteten drei Ave und Paternoster und gelobten auf den Rosenkranz, Gut und Blut,Leben und Ehre an Suters Rechtfertigung und Rehabilitation zu setzen und nimmer zu rasten, bis der Prozeß in ehrlicher und gerechter Weise revidirt und nach den Landesgesetzen geschlichtet werde.

Am folgenden Tage zogen diese Mäuner unbewaffnet und friedlich vor Rath und baten inständig, in aller Demuth, mit dem Nächdruc herzlichster Sympathie, ein ehrsamer Rath möchte in Gnaden belieben,eine Revision des Suter'schen Prozesses vornehmen zu lassen und dem Verbannten zu seiner Rechtfertigung freies, sicheres Geleit nach Appenzell zuzusagen, weil er doch unverhoörter Weise gerichtet worden sei; sei er des Todes schuldig, so habe man ihn bei Handen und könne des Geldes sparen, so man auf seinen Kopf geschlagen; sie selbsten wollten die Ersten sein, ihn zur Richtstätte zu führen; sei er aber unschuldig,so solle man ihn ehrlich erklären und schadlos halten. Allein der Landrath hatte von dem Vorgang in Urnäsch Wind bekommen, da er in steter Unruhe jede Bewegung der Suter'schen Partei mit scharfsichtigem Mißtrauen überwachte. Er, hatte seine Vorfichtsmaßregeln getroffen,und als die Petenten ihr Gesuch vorgebracht, wurde ihnen bedeutet,man werde es in Berathung ziehen, sie möchten abtreten. Nach einer Weile wurde Franz Thörig mit drei andern angesehenen Männern wie der hereingerufen und dann sofort gebunden und in die scheußlichsten gelegt. Ueberrascht und erschrocken zogen sich die Uebrigen zurück.

Wenige Tage später, am 7. Oktober 1780, wurden die vier Verhafteten in Gegenwart von zwölf Beamten und dem Scharfrichter peinlich verhört. Man gab ihnen deutlich zu verstehen, daß ihnen nichts geschehen solle, wenn sie wider Suter zeugen und aussagen wollten, er hätte sie zu einem bewaffneten Landfriedensbruch verführen wollen. Alle wiesen das Ansinnen entschieden zurück nud protestirten mit dem Muthe hoffnungslosen Unglücks gegen alle Gewaltthaten, Rechtsbrüche und willkürlichen Handlungen der Oberen. Da versammelte sich ain 25. Oktober auf Schluß vom Wochenrath und Zuzug der große zweifache Landrath als Blutrath. Ungeheure Volksmassen strömten in den Flecken in Aufregung und Schreck. Meister Vollmer, der Scharfrichter von Altstätten, war herbeschieden worden und hatte die Weisung empfangen,sich mit Mantel und Schwert auf den Nachmittag mit seinen Knechten bereit zu halten. Die Landeshäupter hatten die Miliz zu ihrem Schutze aufgeboten und wohl bewaffnet. Diese umstellte das Rathhaus. Zu ihr gesellten sich etliche hundert Freiwillige von der Geiger'schen Partei mit alten Spießen und Bündnerspeeren. Diese besetzten einen großen Theil der Hauptstraße und den Weg dem Berg zu, wo die Richt-stätte liegt.[2]v Die Rathsverhandlungen waren kurz und wenig lebhaft. Der altersschwache, halbkindische Landammann Geiger, dessen geringe Geisteskraft nur noch durch den einen Rachegedanken gegen Suter zusammengehalten und lebendig blieb, führte den Vorsitz. Die Weibel und Gefangenwärter führten die vier Angeklagten in schweren Eisen herein. Sie wurden nochmals summarisch verhört, ohne die mindeste Schuld zu bekennen.Da öffnete sich die Thüre; Franz Thörig's Frau mit ihren sechs Kindern,das siebente unter dem Herzen, und die Frauen der übrigen drei Angeklagten traten mit der Menge ihrer Freunde und Verwandten herein und warfen sich, händeringend für das Leben ihrer Männer flehend,den Richtern vor die Füße. Es war eine herzzerreißende Viertelstunde;die bis dahin ruhigen Angeklagten verloren ihre Haltung, Alles schluchzte und zitterte, der Landammann Geiger schaute gleichgültig und halb verwundert drein. Dann wurde der Gerichtssaal geräumt, und der Blutrath that den Spruch, daß der Franz Thörig und seine drei Genossen als Rebellen und Ruhestörer mit dem Schwert vom Leben zum Tode gebracht werden sollten.

Als das furchtbare Urtheil unter dem Volk bekannt wurde, ging eine dumpf grollende Gährung durch die ganze Masse und bemächtigte sich selbst solcher, welche es bisher mit der Geiger'schen Partei gehalten hatten. An mehreren Orten war der Aufruhr im Ausbruch; die Worte Tyrannen, Landvögte, Herrenmörder, flogen drohend durch das Volk,das sich gefährlich zusammenrottete. Der Blutrath blieb versammelt;er wagte es nicht, das Gerichtshaus zu verlassen. Da kamen Etliche mit ernster Warnung zu den Landeshäuptern und riethen, man solle das Volk nicht zum Aeußersten reizen. Der Spruch scheine jedermänniglich zu hart; sie möchten für nichts stehen, wenn's zum Vollzug kommen sollte. Da hob der Blutrath von Neuem die Verhandlung an,änderte das Urtheil und fällte um halb vier Uhr Nachmittags den neuen Spruch, es sollen Franz Thörig und seine drei Genossen aus Gnaden mit der Lebensstrafe verschont sein; dafür seien die Malefikanten in Halseisen am Pranger an der Marktgasse auszustellen, hierauf den langen Gang mit Ruthen zu peitschen durch Henkershand und in allweg für alle Zukunft für meineidig und ehrlos zu halten. Sofort wurde dieses Urtheil vollzogen. Das Volk umstand schaudernd die blutige Peitschung und nahm bis in die fernsten Berge einen schlimmen, widerlichen Eindruck von den Erlebnissen des Tages mit.

Der ganze Suterhandel mit all' seinen Gewaltthätigkeiten und seinem Elend kam auf's Neue so lebhaft in Bewegung, daß die Landeshäupter nach Martini von allen Kanzeln des Landes verkunden ließen: Daß männiglich, der von dem verbannten Rebellen Joseph Antoni Suter etwas dem Rath vortragen oder auch nur, laut oder leise, etwas von dem Handel reden würde, wer er auch sei, reich oder arm, Mann oder Weib, Jung oder Alt, ohne Gnade sofort am Leben gestrafi werden solle.[24]In der ganzen Eidgenossenschaft erhob sich über solche Gewaltthätigkeit ein lauter Gröll gegen die Gewalthaber Innerrhodens; am heftigsten aber in Appenzell Außerrhoden. Wo Innerrhödler und Außerrhödler an Jahrmärkten oder Kirchweihen zusammentrafen, setzte es alsbald Sticheleien und dann heiße, blutige Schlägereien ab. Der Verkehr stockte, ein unheimlich brütendes Gefühl des allgemeinen Mißbehagens lag auf dem Ländchen. Nur die vom Regimente schienen nichts davon zu spüren. Je mehr der Widerspruch verstummte, desto größer wurde das Gefühl ihrer Sicherheit. Auf willkürliche Weise begann der Rath die Freiheiten der Landsgemeinde und die Gerechtsame der Kirchhören zu beschränken und arkete in eine Art ven Zwingherrschaft aus. Als er aber auch die einer gewissen Unabhängigkeit sich erfreuende Hirschberger- und Oberegger-Kirchhöre in ihren Befugnissen beschneiden wollte, stand die Rhod zusammen, erhob sich wie Ein Mann und verwahrte sich so kräftig, daß der Rath einzulenken und nachzugeben für gut fand.

Gerade dieser an sich unbedeutende Vorgang aber beunruhigte die regierenden Häupter und weckte sie aus ihrem Sicherheitsgefühle auf.Wo irgend ein Widerspruch erging, ahnten sie den Schatten des Geächteten im Hintergrunde. Selbst der Jahre leiser Umschwung und die so vieles hinwegspülende Fluth des Alltagslebens ließen sie den Verbannten nicht vergessen. Landammann Joh. Jak. Geiger sprach fast täglich von ihm. Er fürchtete ihn, so weit seine Gedanken noch ausgreifen mochten, und pflegte oft zu sagen: „So lang der Seppli noch in Konstanz ist und so lang der Seppli noch lebt, kann ich weder leben noch sterben.“ Vielleicht theilten seine Genossen ein ähnliches bangunheimliches Gefühl. Wenigstens schienen sie fest entschlossen, den Faden des Handels in den Händen zu behalten und wo möglich die Sache zu verfolgen bis an's Ende.

Dazu fand sich denn auch etliche Jahre nach der erzählten Exekution wieder ein nicht unerwünschter Anlaß. Mürbe vom Unglück einer achtiährigen Verbannung, in der er täglich Bettelbrod gegessen,und im Gefühle übergroßen Elendes Andere meinen, vom Rathe heimlich bestochen, wohl ohne genügenden Grund kehrte im Jahr 1783 Baptist Räß heimlich nach Hause. Er wollte es auf sich nehmen,entdeckt und ins Gefängniß geworsen zu werden; zu verlieren hatte er nichts mehr.

Bald wurde der unglückliche Mann entdeckt, verhaftet und in schwere Ketten gelegt. Das Malefizgericht inquirirte auf ein Komplott und Hochverrach; Räß wußte von nichts. Da wurde der Pater Ambrosius von den Franziskanern geholt, um den Malefikanten zum Geständniß zu bringen. Mit väterlicher Salbung hielt der Pater dem Gefangenen vor: Irdisches Wohlsein und himmlische Freude, wenn er das Komplott angebe, oder scharfe Foltern durch Heukershand und [25]ewige Qual der Hölle, wenn er leugne. Der Pater wurde zum förmlichen Verhörrichter und erlangte endlich durch künstliche Fragen und allerlei Verlockuug und Drohung das Geständniß, daß der Landammann Suter öfters von Konstanz nach Herisau käme und in einer Schenkwirthschaft absteige, allwo er eine große Zahl von Außerrhödlern und auch Innerrhödlern um sich besammle, um mit ihnen über Waldstatt,Urnäsch und Gonten in's Land zu falien, die Obrigkeit zu stürzen und schwere Rache an seinen Feinden zu nehmen. Die Namen der Theilnehmer wisse er nicht genau anzugeben.

Der Pater war zufrieden und gab der Regierung Bericht, während Räß inzwischen noch nicht in Freiheit gesetzt wurde. Die Laudeshäupter wußten selber nicht recht, wie sehr sie getäuscht waren, sandten ein Regierungsschreiben an den regierenden Landammann von Appenzell Außerrhoden nach Herisau um Nachforschung über den bedrohlichen Einfall und eidgenössisches Aufsehen. Die dortige Regierung nahm die Sache alsbald zur Hand, stellte Erkundigungen an und verhörte die von Räß angegebenen Zeugen. Allein die ganze Sache löste sich so sehr in Dunst und Nebel auf, und die Aussage erwies sich so vollständig als lügnerische Erdichtung, daß selbst nicht ein Schein von wirklichen Thatsachen blieb. Dem freundeidgenoöͤssischen Rathe der Außerrhoder Regierung aber in ihrem Anwortschreiben, den strengen Handel mit dem Suter endlich fallen zu lassen, auf daß in den innern und äußern Rhoden wieder Ruhe und friedlicher Verkehr gedeihen möge, gedachten die Rathshäupter nicht so rasch nachzukommen. Sie waren zu tief in die Sache hineingerathen. Die Macht des Verhängnisses trieb sie rast-los fort zu des Geächteten völliger Vernichtung. „So lang der Seppli noch in Konstanz ist, kann ich weder leben noch fterben“, wiederholte der Landammann Geiger alle Tage mit der Monotonie unzurechnungsfähiger Geistesschwachheit; aber dieser Refrain des ganzen traurigen Liedes wirkte energisch fort in der Rathsstube Appenzells.

Es ward beschlossen, Suter's um jeden Preis ganz ledig zu werden.Es ward beschlossen, ihn durch List zur Haft zu bringen. Es ward endlich beschlossen, dazu die edelste Seite menschlichen Gefühls in Bewegung zu setzen, gleichsam um dem teuflischen Werke die Krone aufzusetzen.

Des Verbannten Tochter Seveli, welche seit Jahren in Appenzell verehelicht war, war zum unbewußten Werkzeuge des Verrathes erkoren. Sie kränkelte. Des Vaters Schande und Elend, der Mutter Tod in der Verbannung, der Geschwister Heimatlosigkeit hatte schon Jahre lang an dem zarten Leben dieses lieblichen Wewbes genagt.

Eines Abends trat eine bekannte Gestalt in's Stübchen, wo Seveli eben ihr Kind eingewiegt und zu nächtlicher Stickarbeit die Glaskugel gegen die Rahme hergerückt hatte.[28]„Seveli“, sagte sie, „wie geht's Dir? Siehst übeltägig aus!“

Ja ja“, erwiederte Seveli seüufzend. „Ich spür' es wohl, 's geht allsgeinach abwärts mit mir. Den März werd' ich wohl nicht überleben. 's wär' mir auch recht und ging' mir wohl, wenn ich aus dem Elend heraus käme. Wenn nur der Vater nicht wär' und die beiden Kinder und der arme Wurm, den ich unter'm Herzen trage. So ist aber Leben und Sterben gleich schwer.“

„Ja ja, Seveli“, sagte der Ungenannte, „seh's wohl, 's geht nicht mehr lange mit Dir. Wenn die Buchen das alte Laub abstoßen, stößt Dich der Herzwurm unter den Boden. Der sitzt Dir tief im Leben.Freilich, freilich, der Vater ist ein armer, elender Mann, hast ihn lange nicht mehr gesehen, Seveli; er sei ganz grau geworden und aus den Kleidern gefallen zum Erbarmen. Gestern hört' ich vom Kästoni, der von Konstanz kam, er trage groß Verlangen, Dich noch einmal zu sehen;bist immer sein Liebling gewesen.“

„O Du jammervoller Gott!“ schluchzte Seveli laut auf, „ich kann den Vater nicht sehen; ich kann's nicht. So gealtert im Elend, so traurig und gebeugt! Das würde mir das Herz brechen. Ich merk's wohl, ich hielt' es nicht aus. Will's Gott, sehen wir bald einander in der Ewigkeit!“

„'s wird wohl so schlimm nicht sein, Seveli, Ihr habt doch einander noch allerlei zu sagen. Der Vater wird wohl auch noch Manches auf dem Herzen haben seit der Mutter Tod. Er hat Dir vielleicht noch etwas von ihr zu übergeben. Weißt was, ich kann's vielleicht richten, daß ihr einander sehen könnt, ohne daß es Jemand merkt. Bist kraänk, kannst nicht weit gehen, etwa bis in's Außerrodische, an ein abgelegen Oertlein. Wenn Du willst, will ich morgen dem Vater Bescheid nach Konstanz von Dir aus thun lassen. Er könnte in die „Krone“ nach Wald kommen. Der Hauptmann Mathias Buff ist ein Ehrenmann und meint's wohl mit Euch. Da kann Niemand viel merken und dem Vater wär's eine Freude vielleicht die letzte.“

„In Gottes Namen! wenn's sein muß!“ erwiederte Seveli. Der Gedanke an der Mutter Tod und des Vaters elendes, verlassenes Leben schnürte ihm Brust und Kehle zu. Als der Versucher schon lange das Stübchen verlassen hatte, lag es noch schluchzend und schwer athmend auf den Stickrahmen gebeugt, ein Bild des Unglücks und Jammers,und kaum graute der kalte Wintermorgen wieder, so kniete es schon in der Beinhauskapelle neben den hohläugigen Todtenschädeln und aufgeschichteten Knochen in Moderduft und Frost vor dem ewigen Lichtlein des schwarzen Altars; die einzige Beterin, namenlos unglücklich.

Am gleichen Tage erhielt der greise Verbannte die Botschaft im Namen seiner Tochter. Sie sei krank, hieß es, werde ihre nahe Entbindung kaum überleben und wünsche den Vater sehnlich noch einmal [27]zu sprechen. Er wurde zum Gemeindehauptmann Buff in die „Krone“nach Wald beschieden. Alles war im Geheimen zu dem verruchten Bubenstück vorbereitet.

Der Greis folgte dem Rufe um so williger, als man ihm angedeutet hatte, die Stimmung der Landeshäupter hätte sich etwas geändert.Es sei Hoffnung da, daß er unter gewissen Bebingungen in die Heimat kehren dürfte, da der Landammann Fäßler gestorben, der Statthalter Broger durch einen Schlag gerührt und der alte Geiger kindisch sei.So wanderte er am 9. Hornung 1784 auf der Konstanzerstraße her und kam zu guter Zeit in die „Krone“ in Wald. Buff sagte ihm aber,seine Tochter Seveli hätte in Oberegg noch etwas zu verrichten; sie wolle beim Vorsteher Sonderegger ihn erwarten. Seveli aber hatte man berichtet, der Vater wünsche sie, statt in Wald, in Oberegg zu treffen. Dieser letztere Ort aber war innerrhodischer Boden, obgleich entfernt vom übrigen innerrhodischen Gebiet und ganz umschlossen von Außerrhoden und St. Gallen. Suter hatte gestutzt, als er nach Oberegg DDDDD daß ihm der Verbannte ruhig an den Ort des Verhängnisses solgte.

Hier bei Sonderegger sahen sich Vater und Kind in Thränen wieder nach langen, bangen Jahren.

Kurzes Glück armer Herzen! Bei der St. Antonienkapelle hatten sich dreißig aufgebotene Innerrhoder Soldaten ohne Unisorm, aber wohlbewaffnet, versammelt. Auf ein von Sondereggers her gegebenes Zeichen setzten sie sich in Bewegung. Gleichzeitig trat der Weibel in der Standesfarbe mit zwei Knechten in die Stube.

„Jetzt haben wir Dich sicher, Rebell“, sagte er höhnisch zu dem alten Manne, „bindet ihn über's Kreuz und däumelt ihn fest. Er wird dann wohl nicht mehr weit springen.“

Suter richtete sich hoch auf. Die Knechte packten ihn; sprachlos,wie zerschmettert, ließ er es geschehen. Seine kranke Tochter stürzte mit einem krampfhaften Schrei des Entsetzens bewußtlos zu Boden.

Nun wurde der Verrathene vor's Haus geschleppt und mit schweren Ketten auf das nackte Holz eines kleinen Schleifschlittens festgebunden.Die Knechte zogen diesen, die Schützen ordneten sich vor und neben ihm, der Weibel folgte.

Rasch eilte der traurige Zug auf die Rheinthalstraße hinunter über Rebstein und Marbach nach Altstätten. Vor der Herberge zu den drei Königen wurde gehalten. Die Bewachungsmannschaft setzte sich in die warme Stube zum Wein und begann ein wildes Gelage. Der unglückliche Greis lag vor der Thüre auf der Schleife, starr vor Frost,mit blauen aufgelaufenen Händen und Füßen, schmerzhaft, unmenschlich gebunden. Der Wind schlug ihm die wilden Schauer hartkörnigen Schnee's in's edle Angesicht.

[28]

So lag der einst hochgefeierte Landammann Innerrhodens, grausamer gehalten als das elendigste Hausthier, dem man doch noch ein Fach und eine Streue gönnt, zwei Stunden lang auf der Gasse.

Da kam endlich einer der Knechte, um einmal nachzusehen. Gieb mir um Gottes Barmherzigkeit willen einen Schluck warme Milch“,flehte der Unglückliche, „sonst bringt Ihr mich nicht lebendig heim!“„Was da, Rebell“, schrie der halb Betrunkene, „wenn Du hier krepirst,braucht man Dir drinnen nicht mehr den Kopf abzuschlagen.“

Noch eine fürchterlich lange Siunde währte es. Der Landammann rang in Schmerz und Elend auf der Schleife mit dem Tode. In seinen grauen Locken wühlte der schneidende Wind und schüttelte den Schnee heraus, der ihn halb bedeckte.

Endlich kamen die betrunkenen Wächter und Soldaten fluchend und tobend aus der Schenke. Der Nüchterste hielt es für räthlich,n halb Bewußtlosen ein Glas Wein einzugießen und eine Kette locerer zu binden.

So ging es bei einbrechender Nacht den steilen Hohlweg am Stoß hinauf. Auf diesem Berge hatten am 17. Brachmonat des Jahres 1405 die Appenzeller die Heeresmacht Herzog Friedrichs von Oesterreich und der schwäbischen Reichsstädte unter der Führung des ritterlichen Grafen Rudolf von Werdenberg heldenmüthig und glorreich auf's Haupt geschlagen.... jetzt schleiften die Urenkel der Freiheitskämpfer als Sklaven schändlicher Parteiwuth ihr altes Standeshaupt, einen ihrer besten Männer, in finsterer Nacht über die heilige Stätte und entweihten das Gedächtniß ihrer Altvordern.

Hier erwarteten der außerrhodische Weibel und Läufer den Zug,um demselben vertragsgemäß sicheres Geleit über außerrhodischen Boden zu geben. Im Dorf Gais wollte der Haufe wieder Halt machen und einen Trunk nehmen. Da standen aber ein paar Dutzend Männer,die von der traurigen Sache gehört hatten, auf der Gasse, mit finstern Gesichtern und drohendem Gemurmel und die Geleitsboten warnten vor dem Verzug. Laternen schwenkten hin und her durch's Dorf, ferne Stimmen tönten im Wind und Schneegestöber; die Innerrhoder spannten die Büchsenhähne und marschirten im schärfsten Schritie, ihr nahes,eigenes Territorium zu gewinnen.

Spät in der Nacht hielten sie mit der Schleife vor dem Rathhause in Appenzell. Hier war Alles zum Empfange des Geächteten vorbereitet. Möglichst rasch und stille wurde der mehr Todte als Lebendige vom Schlitten gehoben und in's unterste Loch des Gerichtshauses getragen. Die Mannschaft ging in die nächste Schenke und zechte bis nach Mitternacht auf Landeskosten.[]IV.Suter's Folterung und Vinrichtung.

Wie ein Lauffeuer ging des andern Tages die Kunde durch's Land: „Der Landammann Suter ist gefangen.“ Das Volk kam in Aufregung. Die Feinde des Unglücklichen und Verrathenen hatten bis auf wenige der Führer geringe Freude; sie hätten den alten Mann lieber in der Verbannung sterben gesehen. Seine Freunde zitterten für ihn.Ihre Fürsprache wurde höhnisch abgelehnt. Der alte Geiger wollte an den Fang gar nicht glauben, bis er mit seinen eigenen blöden Augen den Feind gesehen hatte.

Unverzüglich begann die Kriminalprozedur, als wäre sie ein Hochgenuß. Der Greis wurde auf Hoch- und Landesverrath, Rebellion und geheime, schändliche Unzucht peinlich inquirirt. Er wußte nichts zu bekennen. Beim Vorhalten des letzten Verbrechens forderte er genaues Zeugniß und Konfrontation mit seinen Anklägern. Diese wußten nichts und waren nicht iim Stande, auch nur ein Zeugniß zu geben,das einen Schein von Wahrheit hatte. Die Verhörrichter waren betreten,als diese Belastung also zu Schanden wurde. Um so schärfer hielten sie die allgemeine Anklage auf Landsfriedensbruch fest, und als auch hier kein Geständniß folgen konnte, ließen sie ihn bei Wasser und Brod kreuzweis in Handschellen und schweres Eisen binden, bis er mürber würde. Doch müssen wir zur Ehre des Rathes beifügen, daß mehrere neugewählte Rathsherren bestimmtestens verlangten, es solle der ganze Prozeß revidirt werden.

Man kam dieser Prozedur dadurch zuvor, daß man ihnen erklärte,die Akten wären verloren gegangen (1). In der That ist es wahrscheinlich, daß sie erst unrichtig gehalten, dann geflissentlich verfälscht und endlich vernichtet wurden. Gegenwärtig sind nur noch Fragmente zu finden.

im war vorauszusehen, daß das „Mürbewerden“ länger gehen möchte, als für die Ruhe des Landes und namentlich für die Sicherheit der Regierenden räthlich schien. Es mußte rasch prozedirt werden, es mußte das Schwersté versucht werden; denn, der Suter muß sterben,[30]war zum Axiom der Einflußreichen geworden. Am 10. März wurde der Rebell zur Folter erkannt. Am Tage vorher hatte er vor Rath um Gottes Willen um einen Trunk Wasser gebeten, das ihm vom Examinatoren beim heftigsten Durste verweigert wurde. Früh am Morgen wurde der unglückliche Mann aus dem Kerker geholt und in die hintenzu gelegene Folterkammer gebracht, wo die Beamten des Malefizrathes, der Pater Ambrosius, der Landschreiber und der Henker mit zwei Knechten seiner warteten. Er schrack zusammen, als er das schauerliche Gelaß betrat. „Josef Anton Suter“, begann der Kriminalbeamte, „der gestrenge Malefizrath hat Euch zur Folter erkannt wegen sündhaften und teuflischen Leugnens Euerer schweren, sattsam erwiesenen Verbrechen. Ich ermahme Euch also, zu bedenken, daß Euer alter und kranker Leib allweg schwere Marter nicht aushalten mag, und rath'Euch in Güte, ein frei und offen Geständniß abzulegen.“

„Macht mit mir, das Ihr vor Gott und den Menschen verantworten könnt“, antwortete Suter; „aber so wahr ich auf die himmlische Barmherzigkeit und die Fürbitte aller lieben Heiligen hoffe, ich weiß von keinem Landesverrath und Rebellion.“

„Landschreiber“, befahl der Beamte, „legt die Uhr auf den Tisch.Meister Enoch, legt dem Malefikanten die Daumenschraube auf das zweite Gelenk an, und Ihr, hochwürdiger Pater, ermahnt ihn zu reumüthiger Buße.“ Die Knechte setzten den Greisen auf den Nothstuhl,und schraubten die Daumeneisen an. Ein schneidender Schmerzensschrei entfuhr ihm.

„Wollt Ihr bekennen, Joseph Anton Suter, daß Ihr eine verrätherische Rebellion gegen des Landes Sicherheit und eine hohe Obrigkeit im Schilde geführt habt?“

Der Gefolterte betheuerte seine Unschuld.

„Schnürt ihn mit völliger Bande, Meister Enoch.“

Dieser sägte mit drei Schnüren auf jedem Arm des Gefangenen tiefe Ringe, denen das Blut entquoll, während ihm Pater Ambrosius in monotoner Gleichgültigkeit seine salbungsreichen Redensarten vorsprach.

„Die halbe Stunde ist vorbei“, sagte endlich der Landschreiber;„Meister Enoch, schraubt los nach Landrecht.“

Der Gequälte wurde, von den zwei Folterknechten unterstützt, in sein Loch zurückgebracht; die Beamten berichteten dem versammelten Malefizrath das Resultat der Prozedur. Man war überrascht, daß der schwache, von der schweren Haft entkräftete Gefangene die entseßzliche Folterzeit ohne Bekenntniß ausgehalten hatte. Nicht ohne Widerspruch mehrerer Rathsglieder wurde auf Nachmittag um 4 Uhr eine zweite Folter erkannt.

Meister Enoch spannte die halb zerquetschten Daumen und großen Fußzehen des Unglücklichen zusammen kreuzweis in den spanischen Bock [31]und folterte die halbe Stunde in drei Graden, bis der Landschreiber Termin rief, ohne daß irgend ein Geständniß zu erzielen war.

Mun war der versammelte Malefizrath durchaus rathlos, wie in Sachen weiter vorzugehen sei. Da erhoben sich sieben Rathsglieder und sprachen: Sie wären der Meinung, die Prozedur zu schließen; es dünke sie fast, man sei mit dem Landammaun wohl streng verfahren und weiter gegangen, als Landsbrauch sei. Dagegen erhoben sich die Anhänger der Geiger'schen Partei mit maßloser Heftigkeit und uünter Lärm und Protest wurde erkannt, es sei der Inquisit Abends um 9 Uhr nochmals zu foltern und zum Geständniß zu bringen.

Als der todtmüde, gebrochene Mann nächtlicher Weile wieder in die Marterkammer gebracht wurde, dämmerte das Bewußtsein schwer erlittenen Unrechts und menschlicher Willkür noch einmal mit überraschender Heftigkeit in ihm auf.

„Landschreiber“, sagte er, „Ihr kennt das Gesetz und gemeinen Landsbrauch im Halsgericht. Das ist aber wider Gesetz und Recht,daß Ihr einen Mann zum dritten Mal an Einem Tag foltern wollt;tödtet mich gleich lieber auf dem Fleck, wenn Ihr wie Mörder mit mir fahren wollt und kein menschlich noch göttlich Recht respektirt.“

„Joseph Antoni Suter“, fiel der Untersuchungsbeamte ein, „wir sind da von wegen des Malefizgerichts und auf seinen Befehl. Ich ermahne Euch zum letzten Mal, Eures elenden Leibes wegen ein aufrichtig Bekenntniß Euerer Schuld abzulegen und Euch die Marter zu ersparen, ansonsten mit der Tortur bis zum Geständniß fortzufahren ist.“

„Herr Gott auf dem Himmelsthron und heilige Jungfrau“, rief der Greis, „so gibt es für mich von aller Welt Verlassenen und Verstoßenen kein Gesetz mehr! Landsfähnrich, Ihr wißt, daß ich nichts zu bekennen habe, so wahr Gott lebt. Ihr aber, Landschreiber, schreibt das Alles richtig und gründlich in's Protokoll auf, daß die Appenzeller ihren Landammann im 68. Jahre an einem Tag unschuldigerweis dreimal gefoltert haben.“

„Landschreiber nehmt die Zeit wahr“, unterbrach der Beamte,„Meister Enoch, spannt den Inquisiten auf die Leiter.“

Der alte Mann wurde entkleidet, auf die Leiter befestigt, an seine Füße ein schweres Gewicht gehängt. Mit einem Flaschenzuge zogen die Knechte die auf dem Rücken zusammengebundenen Hände langsam verkehrt hinter den Kopf hinaus. Bei jedem Ruck rief der Gequälte die Barmherzigkeit des Himmels an. Der Beamte ließ einhalten, Suter wimmerte von Folterschmerzen zerrissen und glühendem Durst gequält,um einen Trunk Wasser. Er erhielt es nicht.

„Soll ich den Hasen am Rücken einlassen2 fragte Meister Enoch.„Er hält's nicht mehr aus“, antwortete bedenklich der Beamte, „wollt Ihr jetzo bekennen, Malefikant?“ Der Gefolterte wimmerte noch schwach.

[32]

7 die Seile nach und nehmt ihn herab, sonst verendet er an der eiter.“

Mit furchtbar verrenkten und zerquetschten Gliedern nahmen sie ihn herunter; er war sprachlos und bewußtlos. Der Landschreiber rieb ihn mit Spiritus. Langsam kehrten die schwachen Lebensgeister wieder.

Auf die wiederholten Fragen nach einem Bekenntniß entgegnete der Gemarterte mit schwacher Stimme nur: „Haltet's wie Ihr wollt, aber macht bald ein Ende mit mir!“ Dann trugen ihn die Knechte in sein Verließ zurück. Es war elf Uhr Nachts, als die selber erschöpften Beamten das Gerichtshaus verließen und dem regierenden Landammann noch das Protokoll der letzten Tortur überbrachten.

Im Ganzen schien der Prozeß nach der gegenwärtigen Sachlage spruchreif. Fernere Folterung war nicht mehr möglich; längerer Aufschub eben so unthunlich, als bereits die Gerüchte der letzten scheußlichen Inquisition das Volk in Bewegung brachten. Hatte Suter auch nichts bekannt, so dachten seine Feinde doch aus seiner letzten Aeußerung wie aus dem gebrochenen Muth und Leibe des alten Mannes irgend eine Art stillschweigenden Zugebens zu erzielen und so wurde auf den 19.März (1784) der große Blutrath zusammen' berufen.

In Appenzell herrschte die Sitte, daß Leibes- und Lebensstrafen am gleichen Tage, wo sie ausgefällt wurden, wenige Stunden nach gefallenem Urtheilsspruch zum Vollzug kamen. Der Blutrath blieb, bis dieses geschehen war, versammelt.

Die Kunde, daß am 19. März der Landammann Suter vor Blutrath abgeurtheilt werde, flog wie ein Wetter durch das Ländchen und erschreckte alle Gemüther. Vergebens verwendeten sich viele angesehene Männer für den Gefangenen und flehten um ein gnädig Urtheil; sie wurden von den Landeshäuptern mit zweideutigem Bescheid entlassen.In der Gontner- und Schlatterrhod sah es indessen bedenklich aus.Das Volk grolle, hieß es, und rede von schändlicher Gewaltthat und Verrath. Ein ausgesandter Spion berichtete, es haben sich zweihundert Mannen verschworen, wenn der Suter gerichtet würde, müsse der Flecken Appenzell zu einem Aschenhaufen zusammengebrannt werden. Andere wollten genaue Kunde haben, daß ein Trupp handfester junger Männer den Gefangenen vor dem Rathhause den Henkersknechten entreißen und alsdann die Obrigkeit stürzen wolle. So waren die Landeshäupter veranlaßt, auf den Gerichtstag 300 Mann aufzubieten, die am Morgen bewaffnet in den Flecken einrückten und zunächst alle Zugänge zum Rathhause besetzten. Sie erhielten einen guten Freitrunk und scharfe Patronen.

So brach einer der verhängnißvollsten Tage an, die Appenzell je gesehen hat, ein Tag, den die vaterländische Geschichte auf ewig gebrandmarkt hat. Schon früh war es in allen Dörfern und Heimaten lebendig [33]geworden. Auf allen Wegen und Bergpfaden strömten Männer, Weiber und Buben gegen Appenzell. Wunderherrlich ging die siegende Märzsonne über den Bergen auf. Das erste weiche Grün schmückte die sonnigen Felder bis gegen die Vorgebirge hin. Die Firste und Kronen der Alpen aber leuchteten in krystallener Klarheit am blauen Himmel und sandten hin und wieder eine donnernde Lawine zu Thal. Die Buchfinken in den goldstäubenden Haselbüschen und die zwitschernden Schwalben in blauer Luft riefen ihre fröhlichen Frühlingsahnungen in die Welt hinaus und jubelten den Menschen entgegen, die mit bangen,bedenklichen Gesichtern und schweren Herzen gruppenweise vorbei wanderten.

„Was meinst“, fragte ein Oberegger in einem Haufen seinen Nachbar, „wird er gerichtet?

„Ich gäbe die drei brävsten Milchküh' aus dem Haufen“, erwiederte dieser, „wenn sie ihn nicht richteten. Ich bin ein einfältig Mannli vor den Herren; aber siehst, Hannes, der Alt-Landammann hat nichts des Richtens Werthes verbrochen, und drangsalirt haben sie ihn, daß es zum Himmel schreit.“

„Ich glaub' auch nicht“, sagte der Oberegger, „daß es so weit kommt; in allweg ist es für uns leid, daß sie ihn bei uns gefangen Dvon Wald wird geflohen wie ein räudiger Hund. Die haben auch keine Freud' von ihrem Blutgeld.“

„Ja ja“, fuhr der Andere fort, „das ist ein todttrauriger, himmelschreiender Handel. Wie viel brave Mannen hat er in's Elend gebracht!und ich sage Dir, Hannes, Du wirst sehen, wenn die Herren heut den alten Landammann richten, so gibt das eine böse Sach' und wir werden verrufen vor der ganzen Eidgenossenschaft.“

„Und 's ist nicht nur wegen dem“, entgegnete Hannes, „man sagt,die Herren hätten das Recht eingebrochen und über ihre Gewalt gethan,was sie vor der Landsgemeinde nicht verantworten können. Ich meine,unsere Kinder haben das noch zu entgelten, wenn sie heut' unschuldig Blut vergießen. Man ist allweg in Berg und Thal mit aller Hab'und Vieh und Kind, besonders Sommerszeits, in Gottes Hand. Er könnt' Einen finden zur bösen Stund', wenn man auch nichts an der Sach' verschuldet.“

„Alle Heiligen sollen uns behüten!“ sagte der Andere und schlug andächtig das Kreuz.

Im Flecken Appenzell ging es laut her; seit Mannsgedenken hatten sich kane so gewaltigen und dichten Volksmassen durch die Gassen gedrängt; doch waren es der bunten Tracht nach fast nur Innerrhoder;die Außerrhoder waren absichtlich, als schämten sie sich für Innerrhoden,zu Hause geblieben. Aus etlichen Rheinthaler Dörfern war Volk da.Die Bewohner des Hauptfleckens sahen ängstlich auf die Menge. Sie

3 [] 2*wußten nicht, was der Tag bringen möchte. Etliche der Angesehensten hatten ihre Häuser schließen lassen und einiges Volk drin behalten,wenn es etwa zum Aufruhr und Sturm kommen sollte. Wirbelnd kamen die Tambours mit Streifwachen die Straße herab und bald wurde der Weg dem Berg zu, wo über Nacht auf der Richtstätte ein einfaches Schaffot aufgeschlagen worden, mit Soldaten besetzt. Alle diese Vorsicht war kaum vonnöthen. Suter's Freunde und deren Zahl war groß im ganzen Land, weil er Vielen gerathen und geholfen und Gutes gethan hatte waren mehr erschrocken und niedergeschlagen als zum Aufruhr geneigt und weder gesammelt noch organisirt, noch auch irgend bewaffnet. Das böse Gewissen seiner Feinde hatte die Gefährde verhundertfacht.

Um 9 Uhr versammelte sich der Blutrath auf dem Rathhause und vernahm zuerst die Akten der Prozedur. Es lag schwere, schwüle Luft in der Gerichtsstube. Auch die Leidenschaftlichsten, Heftigsten unter den Rathsgliedern saßen nicht ohne Grauen da und wünschten, der Tag wäre vorüber und der Handel zu Ende. Sie lauschten oft nach der Straße hinunter.

Die geheime Berathung begann ziemlich eilfertig, und bald fiel auch der Antrag auf Suter's Tod. Aber miit unerwarteter Festigkeit und Entschiedenheit erhoben sich, getragen vom furchtbaren Ernsie der Stunde, mehrere Rathsglieder dagegen.

„Es ist kein Bekenntniß dan, sprach Ignaz Dähler, „es ist kein ehrlich und vollwichtig Zeugniß da, es find keine Thatsachen da, wie mögt Ihr auf Tod erkennen?“ Und Baptist Inauen warnte: „So wir am heutigen Tage ohne strenges Recht das Blut dieses Landeshauptes vergießen, so werden wir Schande haben und ein böses Gewissen und des Volkes Haß und langen Unfrieden im Land. Der Suter ist ein halbtodter Mann, der schadet Euch mehr, wenn Ihr ihn richtet, als wenn Ihr ihn leben läßt. Ich will frei sein von der Sache für alle Zeit, will nicht, daß man meinen Kindern noch sollte vorhalten können, ich hätte da mitgeholfen.“

Inzwischen hatte der vorsitzende Blutrichter wiederholt den Weibel ausgesandt, um die Stimmung und Bewegung des Volkes zu beobachten. Er brachte jedes Mal beruhigenden Bericht. Da schritt er zur Abstimmung. Feierliche, bange Stille. Die Mehrheit der Stimmen lautete auf Tod. Das Loos war gefallen.

Aber zwanzig Glieder des Blutrathes standen auf und gaben eine feierliche und energische Protestation und Verwahrung in das Gerichts-protokoll ab, daß sie sich bei Ehr' und Eiden unschuldig an diesem Spruche halten wollten und auch der Meinung seien, daß ein hoher und gestrenger Blutrath nach richtiger und unparteiischer Würdigung der Aktenlage den Inquisiten weder zum Tode, noch zu anderer schärfer Leibesstrafe verurtheilen könne.[]Die Protestation verfehlte nicht eines tiefen Eindruckes auf das Gericht. Da ließ der Vorsitzende unverzüglich den Verurtheilten einführen.

Es war ein ergreifender Augenblick, als der greise Landammann Suter die Stube betrat, wo er als oberstes Landeshaupt mehr denn ein Jahrzehnt regiert und sich ohne eigenen Nutzen mit aller Kraft des Geistes, mit dem festesten Willen, des Landes Wohl zu fördern, allen Arbeiten seines Amtes unterzogen hatte. Todtenblaß, mit vor Hunger,Gram und Schmerz entstellten Zügen, verrenkten Ärmen und erbärmlich zerquetschten Händen trat er an die Schranken, ein erschütterndes Bild des Jammers und Elends.

Der Landschreiber las ihm das Bluturtheil vor, daß er als Rebell und Landfriedenstörer des Hochverraths schuldig und auf öffentlicher Richtstätte mit dem Schwerte durch den Nachrichter vom Leben zum Tode zu bringen sei.

„Josef Anton Suter“, fügte der Landammann hinzu: „so Ihr annoch ein offenes Bekenntniß abgeben oder Mitschuldige verzeigen wollt, so mögt Ihr es thun; weiters habt Ihr noch eine Stunde zur D an dem, was mit ihm vorging, war der Verurtheilte bisher dagestanden.Nun raffte er sich auf, der alte Muth, die halb erstorbene Geisteskraft kehrte wieder und mit leuchtendem Auge sprach er: Landammann und Landshäupter und gesammte gestrenge Blutrichter, ich bin ein Mann des Todes und habe von den Menschen nichts mehr vonnöthen, denn allein die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes. Aber so wahr ich auf diese hoffe, als meinen einzigen und letzten Trost, so wahr bekenne ich auf diesem Armensünderplatz, daß ich der angeschuldigten Verbrechen rein und frank bin und daß Ihr unschuldig Blut an mir vergießt.Ihr seid streng mit mir verfahren in meinen alten Tagen. Ihr habt mich vor neun Jahren ohne Verhör und Zeugenschaft wider Landrecht zu einem meineidigen Mann gemacht und aus der Eidgenossenschaft verbannt; Ihr habt mich um Hab und Gut gebracht, durch Verrath und Trug verlockt und gefangen, wider's Gesetz dreimal an einem Tage streng gefoltert und jetzo abermal wider Gesetz und Landrecht ohne einigen Beweis zum Schaffot verurtheilt. Ich erkläre das Urtheil auf alle Zeit ungerecht, und erkläre die Prozedur für verfälscht und den Spruch wider Eid und Gesetz und Gewissen beim gerechten Gericht Gottes!“

„Josef Anton Suter“, rief der Landammann, „ich gebiete Euch Ruhe.Wie ich diesen Stab breche, soll Dein Leben gebrochen sein.“ Er nahm das schwarze Stäbchen vom Tische, brach es und warf es dem Verurtheilten vor die Fuße. Dann ließ er ihn rasch abführen und zugleich durch den Weibel dem Volke auf den Gassen eröffnen, „daß sich bei Leibes und Lebensstrafe Niemand unterstehen solle, den Scharfrichter in seinem Amte ein wenig oder viel zu hindern noch etwas Unerlaubtes [36]anzufangen.“ In der Nebenstube des Rathhauses stand Meister Enoch im Mantel auf's Schwert gestützt. Der Landammann trat zu ihm ein.

„In einer Stunde muß es ausgeführt werden, Meister Enoch,“sagte er zu diesem. „Thut Euere Schuldigkeit. Richtet ihn rasch, habt Ihr feste und vertraute Knechte ?“ „Sorgt nicht, Herr Landammann,“ erwiederte der hohe und starke Mann, dessen dichter Bart bereits einen grauen Anflug hatte. „Das ist heute ein kitzlich Ding.Ich, weiß ganz genau, daß das Volk heut nicht Spaß versteht. Fehl ich den ersten Streich, so steinigen sie mich. Und der Mann hat einen kurzen Hals .... sie werden ihn strecken müssen. Pah, 's wird sich machen, das ist nun der neunundvierzigste!“ „Hört, Nachrichter,“sagte der Landammann weiter, „das Volf ist unruhig. Wenu's einen Aufruhr gäbe, so haut den Suker auf dem Wege nieder, wo und wie Ihr könnt.“ Meister Enoch trat einen Schritt zurück und maß den Landammann vom Kopf bis zu den Füßen. „Wie meint Ihr das,Herr Landammann? Niederhauen das ist wider die Freiknechtsordnung, Herr; das ist gemordet, nicht gerichtet, Herr! Ihr habt zu sorgen,daß der Mann auf's Schaffot kommt, nicht ich! Ist er da, so nehme ich ihn zu Handen und Banden und richt' ihn nach unserm Brauch.“

Um 12 Uhr setzte sich der traurige Zug in Bewegung. Das Armensünder-Glöcklein schrillte. Die Soldaten bildeten Spalier, konnten aber mit genauer Noth das Drängen des bewegten Volkes zurückhalten. Als die Schleife mit dem Verurtheilten die Dorfgasse herabfuhr, erhob sich ein allgemeines Schluchzen und Wehklagen. Viele aber meinten, das werde alles nicht so schlimm werden, wie's aussehe. Es sei ein Gerücht vom Rathhause heruntergegangen, man werde ihn nicht köpfen, sondern ihm blos „das Schwert über dem Haupt schwingen“ und der Reichsvogt werde Gnade rufen. Das beruhigte auch die Meisten; nur wer die Führer des Blutrathes kannte, zitterte. „Ob er wohl weiß,“ fragte Einer, „daß man gestern seine Tochter Sevele mit ihrem todten Kinde begraben hat?“ „Gott verhüt's,“ erwiderte der Nebenmann, „der hat am eigenen Elend zu viel!“

Der in sanften Halden über der Richtstätte ansteigende Bergrücken auf der Südseite des Fleckens war mit bunten Volksmassen reich besetzt,als der arme Sünder am Schaffot anlangte. Vor demselben hielt der Reichsvogt als obrigkeitlich Abgeordneter hoch zu Pferde. Zwei Kapuziner stützten den Verurtheilten, als er das Treppchen anstieg, Ruhe und christliche Ergebung lag auf seinem Antlitz, er betete eifrig und inbrünstig mit den Franziskanern und willig unterzog er sich den traurigen Mamipulationen der Freiknechte.

Mit klarer Stimme sprach er zwei Ave Maria, unverwandt den Blick auf den Reichsvogt gerichtet, als erwarte er den Ruf der Gnade;bei den ersten Worten des dritten sauste das Schwert.[37]Ein gellender Wehschrei, untermischt mit fürchterlichen Flüchen,drang im gleichen Augenblick markerschütternd aus dem Volke und heftiges lautes Schluchzen und Jammern riß Tausende hin.

Ein edles und unschuldiges Haupt war gefallen und ein schwerer Justizmord vollbracht.

Der Scharfrichter trat an die Brüstung des Schaffotes, hielt das blutende Schwert über das Volk und rief: „Reichsvogt, hab ich den Menschen gerichtet wie Urtheil und Recht ergangen ist?“

Du hast gerichtet, wie es meine Herren erkennt haben; ich will es ihnen berichten,“ erwiderte der Reichsvogt, wandte sein Roß und brachte dem versammelten Blutrath die Kunde der wohlvollbrachten Exekution.

Unweit vom Richtplatz stand ein altes Weib im Haufen und schaute unverwandt zum Schaffot. „Ich hätt' doch nicht geglaubt,“ sagte sie kalt zu ihrer Nachbarin, „daß der alt Landammann noch so viel Blut hätte.“ Mit Grausen und Abscheu wandte sich die Angeredete ab und schluchzte: „Wollte Gott, ich hätte das nimmer gesehen, daß es nicht über unsere Kinder kommt! Das ist eine große, schwere Sünde gewesen.“

Dann trat der Kapuziner Ambrosius vor und hielt die Standrede,in welcher das Schicksal des Rebellen und die Gerechtigkeit einer hohen Obrigkeit dargestellt wurden. Uebrigens schloß der Pater seinen Sermon mit der Versicherung, daß Suter reumüthig und als katholischer Christ aterben sei und daß für seiner Seele Heil viele Messen sollen gelesen werden.

Hierauf luden die Freiknechte den Rumpf des Hingerichteten auf eine Bahre, trugen ihn auf den Schindanger und verscharrten ihn da in gebräuchlicher Art, den Kopf zwischen den Beinen.

Ehe das aufgeregte Volk sich verlief, setzte es noch eine schwere und blutige Schlägerei ab. Etliche Außerrhoder und Freunde Suters schalten die Oberegger Bluthunde. Ein paar hundert Männer geriethen darüber aneinander und kämpften stundenlang mit furchtbarer Erbitterung.

Acht Tage später wurde Baptist Räß durch den Scharfrichter mit Ruthen geschwungen.

Ein Schrei des Entsetzens über diesen blutigen Handel ging durch e ganze Eidgenossenschaft, als sich die Nachricht der Exekution verreitete.

Die Regierung Innerrhodens bekam schwere Worte zu hören. Im Lande selber aber wuühlte Zwietracht und Parteiung unheilbringend fort.

Viele der Blutrichter grämten sich ihr Lebenlang über den Spruch;einer von ihnen verfiel in Irrsinn und sah sich unaufhörlich von dem Gespenste des Verurtheilten verfolgt.

Als endlich nach 45 Jahren noch keine rechte Ruhe in's Volk kommen wollte und immer wieder das allgemeine Urtheil, man habe den Landammann Suter unschuldig und schändlich gerichtet, auftauchte so [522]2 zähe und ausdauernd ist das Gerechtigkeitsgefühl eines ächt demokratischen Volkes da beschloß eine parteilose und gerechte Regierung Revision der Prozedur. In Folge derselben hob der Landrath Suters Ehrlosigkeitserklärung auf, ließ seine Gebeine aufsuchen und unter gewaltigem Volks-zulauf ehrlich und ehrenvoll auf dem Gottesacker der Mutlerkirche in Appenzell beerdigen.

Das war das gute und gerechte Ende des schlimmen Suterhandels.

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TextGrid Repository (2023). Swiss German ELTeC Novel Corpus (ELTeC-gsw). Landammann (Josef Anton) Suter. Kriminalgeschichte aus Appenzell Innerrhoden: ELTeC Ausgabe. Landammann (Josef Anton) Suter. Kriminalgeschichte aus Appenzell Innerrhoden: ELTeC Ausgabe. European Literary Text Collection (ELTeC). ELTeC conversion. https://hdl.handle.net/21.T11991/0000-001D-4726-7