661. Rückkehrender Selbstmörder

In einer bekannten Stadt Schlesiens schnitt sich ein Schuhmacher die Gurgel ab, darob erschrocken und die Schande zu umgehen, verhehlten des Toten Witwe und ihre Schwestern diesen Selbstmord, suchten dessen Spur zu tilgen und umwanden den Leichnam so mit Tüchern, daß nichts von der Todesart des sonst ganz braven und unbescholtenen Mannes verlautete. Es ward ihm ein feierliches ehrliches Begräbnis gehalten, und er ward von vielen aufrichtig betrauert. Nach sechs Wochen aber erging ein Gerücht in der Stadt, der Schuhmacher sei nicht nur eines natürlichen Todes nicht [440] gestorben, sondern lasse sich auch sehen. Und dieses tat derselbe auch wirklich; er ging spukend um am hellen Tage und in der Nacht und warf sich auf die Schlummernden – er war ein Vampyr geworden und erregte so viel Angst und Schrecken, daß niemand mehr allein schlafen mochte, die Leute taten sich zu gemeinschaftlichen Schlafpartien zusammen, allein auch dieses half nicht immer. Diese Plage des Gespenstes währte schon in den siebenten Monat; am 20. September 1591 war der Schuster Todes verblichen, und am 18. April 1592 ließ der Senat in der Nacht um ein Uhr das Grab öffnen. Da lag die Leiche des Schusters noch frisch mit der frischblutigen Halswunde. Dieselbe wurde sechs Tage lang ausgestellt, und über die Witwe und ihre Schwestern ward schwere Untersuchung verhängt. Hierauf ordnete der Stadtrat an, daß die Leiche zum andernmal, aber auf dem Schandplatz begraben werde, welches auch geschah, aber nichts half, denn der Vampyr kehrte immer wieder. Da ist er hernach nochmals ausgegraben worden, der Kopf ihm abgehackt, desgleichen die Gliedmaßen, und dann wurde er mit Rumpf und Stumpf verbrannt und die Asche in den Fluß gestreut. Dieses muß den Geist mißfallen haben, denn von da an war und blieb er hinweg.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2011). Bechstein, Ludwig. Sagen. Deutsches Sagenbuch. 661. Rückkehrender Selbstmörder. 661. Rückkehrender Selbstmörder. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-29A8-3