874. Der Schlegel

Im Landgericht Feuchtwangen liegen zwei Dörfer, Mosbach an der Görnitz und Kühnhard, nahe beisammen. Mitten im Weiler steht eine sehr hohe Tanne oder Hahnenbaum; an diesem hängt ein ziemlich großer aus einem Stück geschnitzter Schlegel, an welchem fünf Mann zu heben haben. Hat nun ein Weib mit ihrem Manne Uneinigkeit, rauft oder schlägt sie denselben, so wird augenblicklich der Schlegel herabgenommen [568] und dem Manne an die Haustüre gehängt. Die Wegnahme geschieht erst nach der durch den Mann beim Bauermeister geschehenen Nachsuchung mit Zuziehung der ganzen Gemeinde, der er sogleich im Wirtshause einen Gulden und funfzehn Kreuzer zum Vertrinken erlegen muß. Weigert sich der Mann mitzugehen, so wird er noch ärger gestraft. Dieser Schlegel wird auch im Winter nach starkem Schneefall gebraucht, der Gemeinde Kühnhard den Weg in die Kirche nach Mosbach zu bahnen. Sie nimmt ihn alsdann herab und schleift mit demselben durch zwei oder vier Ochsen die Bahn nach Mosbach. Dieser Schlegel ist berühmt, daß man des einen Dorfes Lage geradezu bezeichnet Kühnhard am Schlegel.

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TextGrid Repository (2011). Bechstein, Ludwig. Sagen. Deutsches Sagenbuch. 874. Der Schlegel. 874. Der Schlegel. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-2AAD-F