44.
Glauben verlohren, alles verlohren
An einen Schuldner
Als man dich wandern hieß, Mein Freund, des Glaubens wegen;
Fieng sich der Glauben an in deiner Brust zu regen:
Du giengst, u. nahmst dir Geld auff deinen Glauben aus,
Verschriebst voll Glauben drauff dem Nechsten Hoff u. Haus.
Itzt, weil die Straff und Pein des Glaubens wil vergehen,
Und vor den Glauben Hauß und Hoff ohn das nicht stehen:
Verlischt des Glaubens Krafft: Denn du giebst weder Geld
Noch Hauß dem Glaubiger, der dir zu Fuße fällt.
Das heißt auff Glauben Gott nicht Haus noch Hoff befohlen,
Es heißt dem Nechsten Geld auff Glauben abgestohlen:
Nihm nur den Glauben an, dein Glauben nimmt dir schon,
Weil du nicht Glauben hälst, des wahren Glaubens Lohn.