XIII.
Becker stirbt an der fallenden Sucht, weil er, da er sich im Fechten übte, in dem Augenlied verwundet wurde.
Die Verwundungen am Haupt dörfen nicht jederzeit nachläßig besorget werden, wenn sie auch dem Ansehen nach noch so gering scheinen; das Haupt stehet mit den übrigen Theilen des Leibes in einem gar zu genauen Verhältniß, so daß die geringste Verletzung daran die gröste Aufmerksamkeit erfordert.
Johann Becker, ein Mann von einem sanguinischen Temperament, übte sich öfters zu seinem Zeitvertreib mit einem jungen von Adel im Fechten, der ihn eines Tages unter dem linken Aug leicht verwundete: Das untere Augenlied war ein wenig geschlitzet, und das harte Augenhäutgen etwas gequetschet. Becker, der sich entweder darüber heftig ärgerte, oder von dem Schmerzen übermannet wurde, warf sein Fleuret weg und fiel zu Boden. [20] Man brachte ihn zu Bette, er redete kein Wort, und starb einige Stunden nachhero an einem heftigen Anfall der fallenden Sucht. Man öfnete den Kopf, und untersuchte alles sehr sorgfältig; man bemerkte aber sonst nichts als die Wunde an dem Augenlied.
Rega de Sympathia partium.