LXXXVII.
Von einem Menschen, dessen Kinnbacken und Zähne nur aus einem einzigen Bein bestunden.
Es ließ sich jemand einen Zahn ausreissen; der Wundarzt rieß aber mehrere aus, und brachte ein Stück des Kinnbackens hervor; das Blut lief lange Zeit sehr häufig, daß man Mühe hatte, es zu stillen, und der Patient litte ausserordentliche Schmerzen: er beschwehrte sich über den Zahnarzt, [192] und verklagte ihn bey der Obrigkeit, daß er ihn übel operiret habe. Man zog Erkundigung ein, und ließ den Theil untersuchen, wo die Zähne ausgerissen worden waren, und nachdem diese Untersuchung geschehen war, wurde der Patient mit seinen Ansprüchen abgewiesen, weil sein Kinnbacke und seine Zähne nur aus einem einzigen Bein bestunden.
Hollerius, observat. ad consilia 31.