Beschluß Sonnet

Mehr hatt Ich vor der Faust; doch wer thar hier was schreibẽ
Weñ eine Fraw dem Man ein Leinen Tuch versagt
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Ins Grab/ vnd wenn sie kaum den andern hat/ der Magd
Beut hundert Thaler an/ daß sie Ihn helff auffreiben
Durch Lügen oder ja durch Zeugnüß Eyl zutreiben
Dem Hencker in sein Schwerd; vñ hier kein Armut klagt
Die doch wol sonst für Gott nicht einen Kreutzer wagt;
Wil sie doch/ daß Ihr thun sol vngetadelt bleiben.
So geht es hin vnd her; man sündigt frey hinein/
Gantz ohne schew vnd scham/ vnnd sol doch niemand sein/
Der diß was jeder thut/ dörfft offentlich erzehlen/
Denn Warheit schmertzt vnd reist; doch kombt gar offt an Tag/
Diß, was nach vieler Sinn gar tieff verborgen lag/
Vnnd muß der Warheit nie/ Lufft/ Red/ vnd Freyheit fehlen.

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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Gryphius, Andreas. Beschluß Sonnet. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-1BFF-1