[204] 8.
Auf den Grabstein weiland des wohlgebornen Herrn Emanuel Grubers, gewesnen Obristlieutenant in königl. franz. Diensten; nachwärts Hofmeister zu Königsfelden und des Großen Raths der Republik Bern.
1774.
Fußnoten
1 Die überaus sinnreiche Erfindung besteht in einem geborstenen Grabstein, in welchem das Bild der Verstorbenen strebet aufzustehen und ihr Kind in den Armen empor hebt. Die vie Verse sind auf den Stein eingegraben.
2 Ist A. 1755 an dem Gebäude in einen Stein gegraben worden, das die Knochen der Burgunder bedeckt.