[152] X.
Drey Taube.
Es haben oft zugleich der Leser und der Dichter,
Und auch der Kritikus kein zuverlässig Ohr.
So lud vor einen tauben Richter
Ein Tauber einen Tauben vor.
Der Kläger sagt': Auf meinem Felde
Hat er dem Wilde nachgehetzt.
Beklagter: Nein; von seinem Gelde
War längst das Drittheil abgesetzt.
Der Richter sprach: Das Recht der Ehen
Bleibt heilig, alt und allgemein.
Es soll die Heirath vor sich gehen,
Und ich will bey der Hochzeit seyn!
von Hagedorn.