155.

In den Zwölften muß man Besen binden, die schützen vor Hexerei (Pechüle); oder dann gedeiht das Vieh gut (Mirow in Meklenburg); am besten hilft es, wenn man alle Tage etwas daran bindet (Ukermark und Meklenburg). Wenn im Frühjahr das Vieh zum erstenmale ausgetrieben wird, so legt man einen solchen Besen auf die Schwelle, daß es darüber geht, dann kann ihm das Jahr über nichts böses angethan werden. Hat ferner ein Wiesel mal eine Kuh gezeichnet, so daß das Euter geschwollen ist, so muß man dieselbe dreimal mit einem solchen Besen überkreuz streichen, und ihn dann stillschweigend unter die Krippe legen, so heilt's. Prignitz.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 13. Die Zwölften. 155. [In den Zwölften muß man Besen binden, die schützen vor Hexerei ]. 155. [In den Zwölften muß man Besen binden, die schützen vor Hexerei ]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BA67-7