Hat eine Kuh gekalbt, so darf man sie niemand zeigen, sonst wird sie behext. Rauen.
Holder of rights
TextGrid
Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche.
C. Gebräuche und Aberglauben.
27. Haus und Hof.
365. [Hat eine Kuh gekalbt, so darf man sie niemand zeigen, sonst wird].
365. [Hat eine Kuh gekalbt, so darf man sie niemand zeigen, sonst wird]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BA94-3