[200] 566.

Desgleichen. Vor den Brand zu gesähn (segnen), er sei durch Feuer oder Waßer oder mit Fett, die Schmerzen zu nehmen; es muß aber dreimal gesähnt werden und allemal dreimal gebetet werden und gesprochen:


»Unser Herr Gott und Sanct Petrus gingen über Land,
Da fanden sie nichts als Feuer und Brand im Sand,
Da sprach Sanct Petrus: strecke aus deine rechte Hand,
Und gesegne den Brand,
Daß er nicht in noch um sich frißt,
Das beschwöre unser lieber Herr Jesus Christ.
Im Namen« u.s.w.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Segen und Zaubersprüche. 566. [Vor den Brand zu gesähn (segnen), er sei durch Feuer oder Waßer]. 566. [Vor den Brand zu gesähn (segnen), er sei durch Feuer oder Waßer]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BCA3-2