[256] 242. Der Landsknecht und der Teufel.

Jobi Fincelii Wahrhaftige Beschreibung der Wundergeschichten etc. Buch I.

Grimm's deutsche Sagen. Th. I. No. 210.


Vor vielen Jahren hat es sich einmal zugetragen, daß ein Landsknecht durch die Mark zog, und als er in einer Stadt krank wurde, längere Zeit daselbst verharren mußte. Da er nun viel Geld bei sich hatte, so gab er der Wirthin seinen Geldbeutel und bat sie, ihm denselben zu verwahren; nach etlichen Tagen aber, als er wieder gesund geworden, fordert er denselben wieder, worauf die Wirthin, die ein großes Gelüst nach dem Gelde trug, und mit ihrem Manne eins geworden war, daß sie das Geld verleugnen wollten, trotzig sprach, was er sich doch zeihe, sie wisse nichts von dem Gelde, und den Landsknecht aufs ärgste schalt. Dieser erzürnte sich nun gewaltig über das Weib und warf ihr ihre Untreue vor, und da dies der Mann hörte, kam er herbei, sein Weib zu vertheidigen, und warf ihn zur Thür hinaus. Da zog der Landsknecht vom Leder und hieb in die Thür, und als das der Wirth vernahm, schrie er die Nachbarsleute an, was ihm für Gewalt geschehen, diese griffen den Landsknecht und führten ihn vor die Obrigkeit, worauf er ins Gefängniß geworfen wurde. Als man nun den Fall im Gericht berieth und für Recht erkannte, daß er wegen Gewaltthat durchs Schwert zu [257] richten sei, kam der Teufel zu ihm ins Gefängniß, zeigte ihm an, wie seine Sache stände, und verhieß ihm, wo er sich ihm ergeben möchte, so wolle er ihm davon helfen. Aber der Landsknecht antwortete, daß er eher zehnmal sterben als auf solche Weise loskommen wolle, konnte auch auf keine Weise bewogen werden, so listig der Teufel es auch anfing, auf den Bund einzugehn. Da versprach ihm endlich der Teufel, ihn ohn einigen Gegendienst frei zu machen, sagend: »Wenn du für Gericht geführt wirst, so sage, du seist zuvor mit Rechtssachen nicht umbgegangen, kannst dich auch selbst mit Reden nicht verwahren, und bitte umb einen Advocaten, der für dich rede, da will ich bei dich treten in einem blauen Hut mit weißen Federn und will dein Advocat sein!« Dies Erbieten nahm der Landsknecht an, da er dafür hielt, daß es nicht wider Gott sei.


Folgenden Tags nun wurde der Landsknecht vor Gericht geführt, und da er um einen Advocaten bat, der ihn vertheidigen möchte, dieses ihm auch gewährt wurde, trat der Teufel daher im blauen Hut mit weißer Feder, repetirte den ganzen Handel, sagte, wie der Diebstahl geschehen, wo das Geld liege und wieviel desselben sei, alles bis aufs allerkleinste. Da verschwur sich der Wirth hoch und theuer und rief: »Wenn ich's habe, so führe mich der Teufel weg!« aber kaum hatte er das gesagt, so ergreift der im blauen Hut mit weißer Feder den Wirth, führt ihn über den Markt durch die [258] Lüfte hinweg, und hat niemand jemals erfahren, wo er mit ihm hingekommen sei.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Märkische Sagen und Märchen. Sagen der Neumark. 242. Der Landsknecht und der Teufel. 242. Der Landsknecht und der Teufel. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BE1D-2