[113] 346.

In den Zwölften darf man weder misten noch mit dem Gespann fahren, noch sonst eine Arbeit thun. Bardenhagen bei Lüneburg.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Die Zwölften. 346. [In den Zwölften darf man weder misten noch mit dem Gespann fahren]. 346. [In den Zwölften darf man weder misten noch mit dem Gespann fahren]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BE21-5