317.

Wenn jemand das Fieber hat, so muß er auf den Kirchhof gehn und sich dort einen Knochen aus einem [438] Grabe holen, muß diesen Nachts zwischen 11 und 12 Uhr, wenn alles zur Ruh ist, stillschweigend verbrennen und die Kohle in Waßer einnehmen, so wird er das Fieber verlieren. Nahmitz.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 26. Krankheiten. 317. [Wenn jemand das Fieber hat, so muß er auf den Kirchhof gehn und]. 317. [Wenn jemand das Fieber hat, so muß er auf den Kirchhof gehn und]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BE68-7