49.

Wenn Erbsen gepflanzt werden, so muß der Pflanzende drei Erbsen in den Mund nehmen, die er erst nach beendigtem Geschäft in das erste beste Loch speit. Geschieht außerdem die Arbeit stillschweigend, so geht kein Sperling, keine Taube dabei.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Märkische Sagen und Märchen. Gebräuche und Aberglauben. Aberglauben. 2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w.. 49. [Wenn Erbsen gepflanzt werden, so muß der Pflanzende drei Erbsen]. 49. [Wenn Erbsen gepflanzt werden, so muß der Pflanzende drei Erbsen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BF63-7