38.

Beim Anspannen der Pferde muß der eine Strang rechts, der andre links übergehakt werden, das schützt gegen Hexerei.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Märkische Sagen und Märchen. Gebräuche und Aberglauben. Aberglauben. 2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w.. 38. [Beim Anspannen der Pferde muß der eine Strang rechts, der andre]. 38. [Beim Anspannen der Pferde muß der eine Strang rechts, der andre]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C031-4