162.

In Quatzow bei Mirow in Meklenburg werden die Verbote während der Zwölften noch sehr streng gehalten; viele Thiere darf man nicht bei ihrem rechten Namen nennen, und statt Fuchs muß man Langschwanz, statt Maus Bönlöper u.s.w. sagen: wer das versieht, zahlt Strafe und nachher wird das Geld vertrunken.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 13. Die Zwölften. 162. [In Quatzow bei Mirow in Meklenburg werden die Verbote während der]. 162. [In Quatzow bei Mirow in Meklenburg werden die Verbote während der]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C29E-2