161.

Man hört, wenn bald ein Todesfall erfolgen soll, Bretter vom Boden werfen, oder den Sarg zunageln und der Art mehr. Es ist vorgekommen, daß zwei Personen bei Nacht zusammen über die Straße gingen; der eine sieht einen Leichenzug ihnen entgegenkommen, der andere sieht die Vorgeschichte. Der erste warnt: »Geh aus dem Wege.« – »Warum?« sagt der andere, und in demselben Augenblick bekommt er einen Stoß, indem er gegen den Sarg anrennt, daß er niederstürzt. Nun sieht auch der erste nichts mehr. Von demselben.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Vorgeschichte. Weissagung. Vorbedeutung. Angang. 161. [Man hört, wenn bald ein Todesfall erfolgen soll, Bretter vom Boden]. 161. [Man hört, wenn bald ein Todesfall erfolgen soll, Bretter vom Boden]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C5D2-3