227.

Wenn die Zwerge ein Kind geraubt und statt deßen ein Wechselbalg hingelegt haben, so darf man dies nicht mit Händen angreifen, sondern muß die Wiege umkehren, daß es herausfällt, dann muß man einen alten Besen nehmen und damit das Kind vor die Thür fegen, so kommen die Zwerge und bringen das geraubte Kind wieder. – Wechselbälge werden nicht älter als zwanzig Jahre. Görlitz.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 17. Zwerge. 227. [Wenn die Zwerge ein Kind geraubt und statt deßen ein Wechselbalg]. 227. [Wenn die Zwerge ein Kind geraubt und statt deßen ein Wechselbalg]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C822-A