In den Zwölften darf man keine Erbsen essen, sonst giebts Schwären.
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TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Märkische Sagen und Märchen.
Gebräuche und Aberglauben.
Aberglauben.
2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w..
68. [In den Zwölften darf man keine Erbsen essen, sonst giebts Schwären].
68. [In den Zwölften darf man keine Erbsen essen, sonst giebts Schwären]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C8F2-5