305.
Ist wo ein Todtschlag geschehn, so darf man nicht vorübergehn, ohne einen Stein, eine Handvoll Erde oder einen Zweig darauf zu werfen, sonst hat der Todte keine Ruhe.
Ist wo ein Todtschlag geschehn, so darf man nicht vorübergehn, ohne einen Stein, eine Handvoll Erde oder einen Zweig darauf zu werfen, sonst hat der Todte keine Ruhe.