[111] 334.

In einem Dorfe des Gebirges bei Iserlohn darf in den Zwölften nichts rund gehen, was namentlich aufs Spinnen und Fahren bezogen wird. Mittheilung von Woeste. – Alte Bäuerinnen auf dem Amte Menden sehen nicht gern, daß in den Zwölften auf dem Hofe etwas rund gehe, d.h. gesponnen, gefahren, gedroschen werde. Sie meinen, wenn das geschehe, würden die jungen Zuchtkälber (faihkalwer, prütse) den»swymel« bekommen, d.h. gehirnkrank werden. Woeste in Wolf, Zeitschrift, II, 88, u. I, 394.


Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 152, wo das Verbot dahin ausgesprochen ist, daß sich in den Zwölften kein Rad drehen dürfe; ebenso darf sich im Norden weder Rad noch Winde drehen. Grimm, Mythologie, S. 248.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Die Zwölften. 334. [In einem Dorfe des Gebirges bei Iserlohn darf in den Zwölften nichts]. 334. [In einem Dorfe des Gebirges bei Iserlohn darf in den Zwölften nichts]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C9DF-B