135.

Wenn jemand in einem Hause gestorben ist, so bringt man ihn vor dem Begräbniß aus der Stube auf die Diele, wo der Sarg noch einmal geöffnet wird (loss gedån), dann trägt man ihn zur Niedenthür hinaus. Tungerloh.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Tod und Begräbniß. 135. [Wenn jemand in einem Hause gestorben ist, so bringt man ihn vor]. 135. [Wenn jemand in einem Hause gestorben ist, so bringt man ihn vor]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CDA8-5