534.

Wenn man ein Thier mit einer Weide schlägt, so vertrocknet es; schlägt man einen Menschen damit, so bekommt er die Abzehrung. Umgegend von Potsdam.


Vgl. die folgende Mittheilung Woeste's in Wolf, Zeitschrift, und Wolf, Beiträge, I, 268, Nr. 41: »Man darf kein Kind mit einer Weide schlagen, sonst bekommt es die Zehrung.« Panzer, I, 266: »Wenn man ein Kind mit einem Weidengertlein schlägt, wächst es nicht mehr.« Vgl. auch Rochholz, Alemann. Kinderlied, S. 522; vgl. über die Weide noch Leoprechting, S. 99.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Vermischtes. 534. [Wenn man ein Thier mit einer Weide schlägt, so vertrocknet es]. 534. [Wenn man ein Thier mit einer Weide schlägt, so vertrocknet es]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D096-1