34. Der Strêtmann.
Mündlich.
Zwischen den Bewohnern von Epe und denen von Engter ist vor langen Jahren einmal ein Streit um die Marken gewesen; da ist endlich ein Mann aus Epe gekommen, der ist hingetreten und hat gesagt, hier geht die Schnåd (Grenze) und hat es auch beschworen. Aber das ist ein falscher Schwur gewesen, darum geht er noch immer, wenn es dunkel wird, auf der Schnåd und ruft »hoho! hoho!« und so wird er thun bis in alle Ewigkeit; man nennt ihn aber gewöhnlich den Strêtmann.
Vgl. Norddeutsche Sagen, Nr. 157 mit der Anm.; Panzer, Beiträge, II, 105, Nr. 160, 161; Meier, Schwäbische Sagen, Nr. 348; Stöber, Elsässische Sagen, Nr. 242; Wolf, Zeitschrift, I, 191; II, 179 fg.; Schambach u. Müller, Nr. 41, 42 mit der Anm., 222. In Roloffsbusch zu Brochterbeck gehen nachts drei Männer um, die haben einmal einen falschen Eid geleistet, darum sind sie verdammt, auf lange, lange Jahre hin umzugehen, und kommen nur jedes Jahr einen Hahnenschritt näher an Brochterbeck. – Eine ganze Gemeinde, die wegen Landbesitzes meineidig wurde, wird unter Donnerwetter von der Erde verschlungen, und die Fußtritte derselben sind noch heute sichtbar; Wolf, Zeitschrift, II, 42. Der obigen Sage fehlt der sonst häufig vorkommende Zug, daß der Schwörende Erde von dem streitigen Acker nimmt und sich darauf stellt; vgl. die Citate zu Norddeutsche Sagen, Nr. 157, und Klopp, [40] Geschichten und Sagen, II, 117 fg.; über die Schlichtung des Streites durch eine Art Gottesurtheil vgl. Grimm, Grenzalterthümer, S. 29 fg.