34. Der Strêtmann.

Mündlich.


Zwischen den Bewohnern von Epe und denen von Engter ist vor langen Jahren einmal ein Streit um die Marken gewesen; da ist endlich ein Mann aus Epe gekommen, der ist hingetreten und hat gesagt, hier geht die Schnåd (Grenze) und hat es auch beschworen. Aber das ist ein falscher Schwur gewesen, darum geht er noch immer, wenn es dunkel wird, auf der Schnåd und ruft »hoho! hoho!« und so wird er thun bis in alle Ewigkeit; man nennt ihn aber gewöhnlich den Strêtmann.


Vgl. Norddeutsche Sagen, Nr. 157 mit der Anm.; Panzer, Beiträge, II, 105, Nr. 160, 161; Meier, Schwäbische Sagen, Nr. 348; Stöber, Elsässische Sagen, Nr. 242; Wolf, Zeitschrift, I, 191; II, 179 fg.; Schambach u. Müller, Nr. 41, 42 mit der Anm., 222. In Roloffsbusch zu Brochterbeck gehen nachts drei Männer um, die haben einmal einen falschen Eid geleistet, darum sind sie verdammt, auf lange, lange Jahre hin umzugehen, und kommen nur jedes Jahr einen Hahnenschritt näher an Brochterbeck. – Eine ganze Gemeinde, die wegen Landbesitzes meineidig wurde, wird unter Donnerwetter von der Erde verschlungen, und die Fußtritte derselben sind noch heute sichtbar; Wolf, Zeitschrift, II, 42. Der obigen Sage fehlt der sonst häufig vorkommende Zug, daß der Schwörende Erde von dem streitigen Acker nimmt und sich darauf stellt; vgl. die Citate zu Norddeutsche Sagen, Nr. 157, und Klopp, [40] Geschichten und Sagen, II, 117 fg.; über die Schlichtung des Streites durch eine Art Gottesurtheil vgl. Grimm, Grenzalterthümer, S. 29 fg.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Erster Theil. Sagen. 34. Der Strêtmann. 34. Der Strêtmann. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D101-9