188.

Mit all diesen Namen bezeichnet man jenes geisterhafte Wesen, welches sich dem Schlafenden auf die Brust legt, und ihm Regung und Sprache nimmt; das Nahen desselben hört man wie das Knabbern einer Maus, oder wie das leise Heranschleichen einer Katze; [418] wer Erbhandschuh anzieht und es damit greift, kann es festhalten; oder man laße auch, sobald das Aechzen des Schlummernden beginnt, alle Oeffnungen des Zimmers verstopfen, so wird die mårte gefangen.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 15. Mârt. 188. [Mit all diesen Namen bezeichnet man jenes geisterhafte Wesen, welches]. 188. [Mit all diesen Namen bezeichnet man jenes geisterhafte Wesen, welches]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D17A-A