XIV. Gottheiten der Zwölften.

172.

Im größten Theile Norddeutschlands knüpft sich noch, besonders beim Landvolk, an die Zwölften der Glaube an den Umzug gewißer Gottheiten, doch ist an die Stelle jener älteren Form dieses Glaubens jetzt gewöhnlich die der bloßen Androhung gewißer Strafen getreten für den, welcher das Gebot der Heilighaltung dieser Zeit durch Arbeit, namentlich durch Spinnen bricht; indeß wird der Name jener Gottheiten noch immer, wenn auch oft nur im Scherz, mit der angedrohten Strafe verbunden, allein der Glaube an dieselben wird fast ganz allgemein schon als Aberglaube bezeichnet und oft ist an die Stelle der alten Verbotsformeln eine neue scherzhafte getreten, nämlich diese, wer am Zwölften nicht spinne, dürfe am Dreizehnten nicht haspeln. – Die Namen der [412] Gottheiten treten übrigens meist in mehr oder minder geographischer Abgrenzung hervor und wir geben sie hier nach derselben.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 14. Gottheiten der Zwölften. 172. [Im größten Theile Norddeutschlands knüpft sich noch, besonders]. 172. [Im größten Theile Norddeutschlands knüpft sich noch, besonders]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D1E5-7