63.

Wenn an den drei hohen Festtagen, Ostern, Pfingsten und Weihnachten, jemand in der Nacht aufwacht, so muß er ein Gesangbuch nehmen, es aufschlagen und dann offen wieder fortlegen. Ist der Gesang nun ein Sterbelied, so muß er noch im selben Jahre sterben, ist's ein Tauflied, so wird er taufen lassen oder Gevatter stehn, und so wird in jedem Fall nach dem Inhalt des Liedes sein Schicksal für das nächste Jahr bestimmt.

Temme: Sagen der Altmark S. 73- 88.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Märkische Sagen und Märchen. Gebräuche und Aberglauben. Aberglauben. 2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w.. 63. [Wenn an den drei hohen Festtagen, Ostern, Pfingsten und Weihnachten]. 63. [Wenn an den drei hohen Festtagen, Ostern, Pfingsten und Weihnachten]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D290-E