XIII. Die Zwölften.

149.

Die Tage von Weihnachten bis zum heiligen Dreikönigsabend führen im größten Theil von Norddeutschland [408] die Bezeichnung die Zwölften (twölften, twölwen), nach dem Süden zu (besonders in Thüringen) auch die zwölf Nächte, auch die Drütteijenten, und es knüpft sich verschiedener Aberglaube an dieselben. Der gewöhnlichste ist, daß man sagt, es dürfe in dieser Zeit nicht gesponnen werden, aber verschieden sind die Drohungen, welche sich an eine Uebertretung dieses Gebots knüpfen.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 13. Die Zwölften. 149. [Die Tage von Weihnachten bis zum heiligen Dreikönigsabend führen]. 149. [Die Tage von Weihnachten bis zum heiligen Dreikönigsabend führen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D53F-3