403.

Ein Müllerbursche stand vor der Mühle, als ihm die wilde Jagd vorüberzog. »Nimm mî mit«, rief der Bursche. »Halbpart«, sagte Wode und warf ihm, als er zurückkehrte, eine Menschenkeule vor die Mühle, indem er rief:


»Häst du wullt jågen
kannst ôk mitgnågen.«

Die Keule versuchte der Bursche auf alle mögliche Weise wegzuschaffen, es ging aber nicht; endlich wurde sie gebannt.


Vgl. Gebräuche und Aberglaube, Nr. 21; ferner Norddeutsche Sagen, Nr. 76 mit der Anm.; Meier, Schwäbische Sagen, Nr. 135, wird erzählt, daß der wilde Jäger mit seinen eigenen Hunden keinem Menschen beikommen könne und ihm dies nur mit von Menschen geliehenen möglich sei. Wolf, Zeitschrift, I, 292 fg.; II, 181, ist der Zurufende zwar während des Vorüberzugs durch das Kreuzeisen des Fensters geschützt, aber ein Viertel eines Fremden, der in der Scheune geschlafen, hängt an der Thür. Wolf, Zeitschrift, II, 35, hetzt ein Knecht seinen Hund, als er das wilde Gjaid heranbrausen hört; als er darauf bei [361] seiner Sennerin ist, reißt ein feuersprühender Jäger das Dach auf, wirft ihm eine halbe Wildfrau herab mit den Worten: »Da hast du eine halbe Wildfrau zum Lohn, daß du uns deinen Hund mitjagen ließest, ohne ihn hätten wir heute keine erjagen können.« – Vgl. noch Rochholz, I, zu Nr. 139, und über die Sagen vom Wôd im allgemeinen noch Hoefer in Pfeiffer's Germania, S. 101-105. Auch in den dort gegebenen Mittheilungen wirft der Wôd ein Menschenbein, das einmal als Frauenkeule bezeichnet wird, dem Mitschreienden herab, S. 103.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Erster Theil. Sagen. Sagen vom Wode. 403. [Ein Müllerbursche stand vor der Mühle, als ihm die wilde Jagd vorüberzog]. 403. [Ein Müllerbursche stand vor der Mühle, als ihm die wilde Jagd vorüberzog]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D5C9-D