276.

Die Nachgeburt muß vergraben werden, wohin weder Sonne noch Mond scheint; geschieht das nicht, so bekömmt das Kind gelben Teint. Stendal.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 23. Geburt und Taufe. 276. [Die Nachgeburt muß vergraben werden, wohin weder Sonne noch Mond]. 276. [Die Nachgeburt muß vergraben werden, wohin weder Sonne noch Mond]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D754-3