Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände voll Erde vom Grabe holt, ist vor Hexerei geschützt.
Holder of rights
TextGrid
Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Märkische Sagen und Märchen.
Gebräuche und Aberglauben.
Aberglauben.
2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w..
8. [Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände].
8. [Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D7BC-C