320. Das Futteln.

An mehreren Orten im Schaumburgischen ist es Sitte, daß am Fastnachtsabend die Bursche und Mädchen sich gegenseitig mit Ruthen die Waden peitschen. Man nennt dieses Futteln 1. Rechnungen im schaumburgischen Gesammtarchive zu Bückeburg liefern folgende Nachweisungen:

1584, am 3. März zu Hausbergen: »Daselbst aus s.G. beuelich den Megten im Neuen haus, als sie s.G. Im Fastelobent steupen wollen« – 1/2 Thaler.

1585, am 23. Februar (Fastnachtsabend war der 21. Febr.): »M.g. Hern zum Haus Berge bei (durch) s.G. Jungen gesandt, so die Megte zu Fudelgelde bekommen« – 12 Groschen.

1586, am 14. Februar: »Daselbst den Megten zur Arnßburg, so m.g. Here Ihnen zu Futelgeld geben« – 1 silbern Dicker.

Mitgeth. v. Landau in der Zeitschr. etc. II, 278.

Fußnoten

1 Heutzutage weiß im Hessisch-Schaumburgischen Niemand was Futteln heißt; man sagt »Fuën«.

Der Herausgeber.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Lyncker, Karl. Sagen. Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. 320. Das Futteln. 320. Das Futteln. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-2841-C