312. Festschreiben.

In Wilster verstanden sich manche aufs Festschreiben. Bei einem reichen Mann brachen Nachts zwei Diebe ein und verlangten ungestüm die Schlüssel. Er bedeutete ihnen, sie sollten nur fein ruhig sein, er würde ihnen alles herausgeben und sie sollten alles friedlich untereinander teilen; er möchte gerne, daß es in Ruh und Ordnung abginge. Nachdem die Diebe das Geld erhalten, setzten sie sich an den Tisch und teilten. Als sie damit fertig waren, wollten sie aufstehen; da konnten sie aber nicht die Hand vom Gelde und das Geld nicht vom Tische nehmen. Unterdes waren die Hausleute zusammengekommen: »Si so«, sagte der Hauswirt, »laat uns man wedder to Bedde gaan, de hebbt good sidden!« Am andern Morgen ließ er die Polizeidiener holen und machte die Diebe los.

Ein anderer, dem immer der Kohl aus dem Garten gestohlen ward, schrieb den Dieb in der Nacht vom Sonnabend auf den Sonntag fest, da [210] er eben mit der vollen Kohlhucke auf dem Nacken über die Planke steigen wollte. Da mußte er oben sitzen und auf der Planke reiten, bis die Leute zur Kirche gingen und wieder aus der Kirche kamen und ihn alle gesehen hatten. Dann machte er ihn los und ließ ihn gehen.

Schriftliche Mitteilung. – Rhode, Haderslev-Amt S. 516. Der Propst Petrus Aegidii in Bröns war ein Zauberer. Ein Junge, der einen Gang nach Ripen tun sollte, nahm des Propsten Pferd von der Weide. Aber das Pferd ging nicht vorwärts und er konnte auch nicht herunter kommen, selbst als ihm ein paar Müllerburschen helfen wollten. Da mußte er hinauf zum Prediger reiten. »Bist du da?« sagte der, »geh' und bring' das Pferd wieder auf die Weide und mache mir solche Kunststücke nicht wieder.« – Vgl. Bechstein, Fränk. Sagen S. 296 f. Thiele I, 337.

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TextGrid Repository (2012). Müllenhoff, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Lieder. Zweites Buch. 312. Festschreiben. 312. Festschreiben. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-4B40-5