10.

Altschwedische Sitte war es, daß der Bräutigam von den Brautführern gehoben wurde; noch widerfährt es der Braut in der Oberpfalz während des Tanzes, daß sie möglichst hoch gehoben wird. Das Heben der Tänzerin muß einst von tiefer Symbolik gewesen seyn.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 28. Rechtsaltertümer. 10. [Altschwedische Sitte war es, daß der Bräutigam von den Brautführern]. 10. [Altschwedische Sitte war es, daß der Bräutigam von den Brautführern]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DA70-7