7.

Zeigt sich ein Geist, so macht man das Benediktenkreuz auf die Stirne, d.h. drey Kreuze der Quere nach, und spricht dazu: »Jesus von Nazareth, König der Juden, wolle uns vor dem gehenden und stehenden Tode behüten!« So wird er ferne gehalten.

Will man wissen, ob es ein guter oder böser Geist sey, so spricht man: »Alle guten Geister loben Gott den Herrn!« Ein guter erwiedert: »Ich auch.« Der böse verschwindet.

Alles andere Anreden, selbst Grüssen, wird von den bösen Geistern bestraft, indem sie dem Menschen sogleich aufhugeln und sich oft weit tragen lassen; am andern Tage hat der Wanderer noch die Finger oder die Pratzen auf der Schulter eingebrannt. – Verhöhnen wird mit Ohrfeigen, Würgen, Erdrosseln vergolten.

[105] Haben diese Geister so einen Menschen verführt oder verletzt, oder in den Tod gebracht, so lassen sie höhnisches Lachen erschallen.

Nur weisse Geister darf man ungescheut ansprechen.

Unter den Menschen sind die Sonntagskinder, besonders die am weissen Sonntage Geborenen, vor Allen befähiget, Geister zu sehen.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 2. Wesen der Geister. 7. [Zeigt sich ein Geist, so macht man das Benediktenkreuz auf die]. 7. [Zeigt sich ein Geist, so macht man das Benediktenkreuz auf die]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DA81-1