12.

Oft überkommt den Menschen, wenn er einen Toden ansieht, und wäre es auch sein nächster Verwandter, plötzlich eine große Furcht und Angst. Mittel dagegen ist, daß man die Leiche bei der großen Zehe anrühre; die Furcht vergeht ebenso schnell, und nicht bloß für jetzt, sondern für immer, eine Sitte, die allgemein durch die Oberpfalz gilt.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Viertes Buch. Der Tod. 2. Die Leiche im Hause. 12. [Oft überkommt den Menschen, wenn er einen Toden ansieht, und wäre]. 12. [Oft überkommt den Menschen, wenn er einen Toden ansieht, und wäre]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DAFD-B